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der der vorbefasste Richter bei Eingang der neuen Sache angehört, auch für die neue Sache zuständig, außer der vorbe- fasste Richter ist im Zeitpunkt des Einganges der neuen Sache bei Gericht nicht mit einem 9 Arbeitskraftanteil von mindestens 25 % mit der Bearbeitung von erstinstanzlichen Zivilsachen und/oder ...
Richter ist im Zeitpunkt des Einganges der neuen Sache bei Gericht nicht mit einem Arbeitskraftanteil von mindestens 25 % mit der Bearbeitung von erstinstanzlichen Zivilsachen und/oder Bausachen im Sinne des § 72a Abs. 1 Nr. 2 GVG befasst oder für die neue Sache besteht eine anderweitige ...
der der vorbefasste Richter bei Eingang der neuen Sache angehört, auch für die neue Sache zuständig, außer der vorbe- fasste Richter ist im Zeitpunkt des Einganges der neuen Sache bei Gericht nicht mit einem 9 Arbeitskraftanteil von mindestens 25 % mit der Bearbeitung von erstinstanzlichen Zivilsachen und/oder ...
der der vorbefasste Richter bei Eingang der neuen Sache angehört, auch für die neue Sache zuständig, außer der vorbe- fasste Richter ist im Zeitpunkt des Einganges der neuen Sache bei Gericht nicht mit einem 9 Arbeitskraftanteil von mindestens 25 % mit der Bearbeitung von erstinstanzlichen Zivilsachen und/oder ...
vorstellung, öffentlich-rechtlich erzeugte Geo-, Register-, Sozial-, Umwelt-,Verkehrs-, Wetter- und Wirtschaftsdaten wegen der „Nicht-Rivalität im Konsum“ von ver- schiedenen Akteuren gleichzeitig zu undenkbar vielen Zwecken volkswirtschaftlich nutzen zu lassen [vgl. Richter 2023, Einleitung, Rn. 7, 8]. ...
des Grundgesetzes bleibt unberührt. (2) Ausnahmegerichte sind unzulässig. Gerichte für besondere Sachgebiete können nur durch Gesetz errichtet werden. 23Landesverfassung Sachsen-Anhalt (3) Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden. (4) Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör. (5) ...
der der vorbefasste Richter bei Eingang der neuen Sache angehört, auch für die neue Sache zuständig, außer der vorbe- fasste Richter ist im Zeitpunkt des Einganges der neuen Sache bei Gericht nicht mit einem 9 Arbeitskraftanteil von mindestens 25 % mit der Bearbeitung von erstinstanzlichen Zivilsachen und/oder ...
der der vorbefasste Richter bei Eingang der neuen Sache angehört, auch für die neue Sache zuständig, außer der vorbe- fasste Richter ist im Zeitpunkt des Einganges der neuen Sache bei Gericht nicht mit einem 9 Arbeitskraftanteil von mindestens 25 % mit der Bearbeitung von erstinstanzlichen Zivilsachen und/oder ...
..................................................................................................... 17 G. Bereits begründete Zuständigkeiten .............................................................. 17 H. Richterlicher Bereitschaftsdienst ................................................................... 17 Kapitel II: Besetzungen und Geschäftsaufgaben der Kammern ...
..................................................................................................... 17 G. Bereits begründete Zuständigkeiten .............................................................. 17 H. Richterlicher Bereitschaftsdienst ................................................................... 17 Kapitel II: Besetzungen und Geschäftsaufgaben der Kammern ...