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DM (§ 128 Abs. 1 Satz 1 GWB). Die Kosten gliedern sich entsprechend der im Land Sachsen-Anhalt anzu- wendenden Gebührentabelle in Gebühren in Höhe von ............- DM ( § 128 Abs. 2 Satz 2 GWB) und Auslagen in Höhe von ............ DM (§ 128 GWB i.V.m. § 10 VwKostG LSA) auf. Der Betrag unter Abzug ...
u. a. aus, dass nach telefonischer Rücksprache mit einer Mitarbeiterin des Antragsgegners am 18. Juni 2018 um 14:45 Uhr noch keine Angebote für o. g. Baumaßnahme vorgelegen hätten. Somit habe keiner der drei Bieter zu diesem Zeitpunkt ein gültiges Angebot abgegeben. Aus diesem Grunde sei ...
und der Orientierung am Leitziel der beruflichen Bildung ist die Didaktik auf die Ausbildung Benachteiligter/Behinderter ausgerich- tet. Die Auszubildenden haben körperliche, geistige oder seelische Beeinträchtigungen, die eine Ausbildung nach § 66 BBiG bzw. § 42m HwO erfordern. Das Leitziel Handlungskompetenz ...
oder Artenschutzes oder dem Verschlechterungsverbotes nach § 33 BNatSchG beruht. Sie wird zur Umsetzung über vertragliche Vereinbarungen oder zur rechtlichen Festsetzung per Einzelanordnung oder Allgemeinverfügung empfohlen. Eingeschlossen sind hier auch Maßnahmen, die die Regelungen der Landesverordnung (N2000-LVO ...
des Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), 34. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Lärmkartierung – 34. BImSchV) mit der Vorläufigen Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Schienenwegen (VBUSch), an Straßen (VBUS), an Flugplätzen (VBUF), durch Industrie und Gewerbe (VBUI) ...
des Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), 34. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Lärmkartierung – 34. BImSchV) mit der Vorläufigen Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Schienenwegen (VBUSch), an Straßen (VBUS), an Flugplätzen (VBUF), durch Industrie und Gewerbe (VBUI) ...
werden hier aufgeführt: §§ 47a-f des Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), 34. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Lärmkartierung – 34. BImSchV) mit der Vorläufigen Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Schienenwegen (VBUSch), an Straßen (VBUS), an Flugplätzen ...
des Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), 34. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Lärmkartierung – 34. BImSchV) mit der Vorläufigen Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Schienenwegen (VBUSch), an Straßen (VBUS), an Flugplätzen (VBUF), durch Industrie und Gewerbe (VBUI) ...
werden hier aufgeführt: §§ 47a-f des Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), 34. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Lärmkartierung – 34. BImSchV) mit der Vorläufigen Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Schienenwegen (VBUSch), an Straßen (VBUS), an Flugplätzen ...
werden hier aufgeführt: §§ 47a-f des Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), 34. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Lärmkartierung – 34. BImSchV) mit der Vorläufigen Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Schienenwegen (VBUSch), an Straßen (VBUS), an Flugplätzen ...