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des Gesetzes zur Stärkung des Rechte von Verletzten und Zeugen im Strafprozess (3.OpfRRG), des Gesetzes zur Stärkung von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG), des Opferentschädigungsgesetzes, des Opferanspruchssicherungsgesetzes (OASG), des Gewaltschutzgesetzes (GewSchG), und des AG PsychPbG betraut. ...
des Gesetzes zur Stärkung des Rechte von Verletzten und Zeugen im Strafprozess (3.OpfRRG), des Gesetzes zur Stärkung von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG), des Opferentschädigungsgesetzes, des Opferanspruchssicherungsgesetzes (OASG), des Gewaltschutzgesetzes (GewSchG), und des AG PsychPbG betraut. ...
des Gesetzes zur Stärkung des Rechte von Verletzten und Zeugen im Strafprozess (3.OpfRRG), des Gesetzes zur Stärkung von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG), des Opferentschädigungsgesetzes, des Opferanspruchssicherungsgesetzes (OASG), des Gewaltschutzgesetzes (GewSchG), und des AG PsychPbG betraut. ...
des Gesetzes zur Stärkung des Rechte von Verletzten und Zeugen im Strafprozess (3.OpfRRG), des Gesetzes zur Stärkung von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG), des Opferentschädigungsgesetzes, des Opferanspruchssicherungsgesetzes (OASG), des Gewaltschutzgesetzes (GewSchG), und des AG PsychPbG betraut. ...
des Gesetzes zur Stärkung des Rechte von Verletzten und Zeugen im Strafprozess (3.OpfRRG), des Gesetzes zur Stärkung von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG), des Opferentschädigungsgesetzes, des Opferanspruchssicherungsgesetzes (OASG), des Gewaltschutzgesetzes (GewSchG), und des AG PsychPbG betraut. ...
des Gesetzes zur Stärkung des Rechte von Verletzten und Zeugen im Strafprozess (3.OpfRRG), des Gesetzes zur Stärkung von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG), des Opferentschädigungsgesetzes, des Opferanspruchssicherungsgesetzes (OASG), des Gewaltschutzgesetzes (GewSchG), und des AG PsychPbG betraut. ...
ist aus dem Jahr 2010 und beinhaltet Rahmenvorgaben in den Handlungsfeldern Radverkehrsplanung und Konzeption, Infrastruktur und Fahrradtourismus. Handlungsfeld I – Radverkehrsplanung und Konzeption Grundsatz G 15: Durch die zentralörtliche Gliederung sollen die Voraussetzungen für einen gezielten Einsatz ...
des Integrationsgesetzes 2016 können Personen mit einer Aufenthalts - erlaubnis nach § 25 Abs. 3 AufenthG nicht mehr frei entscheiden, an welchem Ort sie in Deutschland leben möchten (Wohnsitzverpflichtung bzw. Wohnsitzauflage). Nach der Neuregelung müssen Sie in den ersten drei Jahren nach der Erteilung der Aufenthalts - ...
des Prüfungsauftrages nach Tenorziffer 4 nur für energiespezifische Dienstleistungen bzw. Verpachtung g egenüber verbundenen, vertikal integrierten Netzbetreibern, welche durch diese Festlegung verpflichtet werden. 2. Prüfungspflicht Die Adressaten haben unabhängig von größenabhängigen Erleichterungen ...
des Prüfungsauftrages nach Tenorziffer 4 nur für energiespezifische Dienstleistungen bzw. Verpachtung g egenüber verbundenen, vertikal integrierten Netzbetreibern, welche durch diese Festlegung verpflichtet werden. 2. Prüfungspflicht Die Adressaten haben unabhängig von größenabhängigen Erleichterungen ...