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15 2.3 SWOT- UND BEDARFSANALYSE 39 2.4 LEITBILD, STRATEGIE UND ENTWICKLUNGSZIELE 48 2.5 KOHÄRENZ DER STRATEGIE (PASSFÄHIGKEIT) 56 2.6 GEBIETSÜBERGREIFENDE KOOPERATIONEN MIT ANDEREN LAGS 58 2.7 MAßNAHMENPLANUNG 59 2.8 ÖFFENTLICHKEITSARBEIT 64 3. ZUSAMMENARBEIT IN DER LAG 3.1 RECHTS- ...
Vorbehaltsgebiete für Tourismus 249 A.2.3 Vorhaben im nationalen Schienennetz 260 A.2.4 Bundesautobahnen 287 A.2.5 Vorrangstandorte für landesbedeutsame Verkehrsanlagen 293 A.2.6 Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung 306 Umweltbericht LEP Sachsen-Anhalt 4 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Sektorenbezogene ...
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3:1 verteilt sein. Mit einer Vollzeitcoaching- s*e".e zum FamiüenlnteTationscoachlng sollten in der Regel 30 Familien je Förderjahr neu in das Projekt aufge- nommen werden. Außerdem kann zur Unterstützung der aus dem Projekt resultierenden Aufgaben eine Projektassistenzstelle mit einem Anteil von 1/4 ...
Microsoft Word - Deckblatt.doc Rahmentarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer im Maler- und Lackiererhandwerk vom 30. März 1992 in der Fassung der Änderungstarifverträge vom 28. September 1998, 15. Juni 1999, 20. Mai 2003, 26. Mai 2003, 6. Februar 2004, 6. April 2005, 9. September 2007, 4 ...
und zur Veröffentlichung im Internet und zur öffentlichen Auslegung gem. 8 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist im nachfolgend abgedruckten Kartenauszug durch eine durchgehende rote Linie kenntlich gemacht. at 4 ~ T MT SIRE TAA X SAN bs ‚Geltungsbereich = i: i br ric je Se ME N ...
25 3.4.1 Genehmigungs- und planungsrechtliche Anforderungen ..................................... 25 3.4.2 Einzureichende Unterlagen bei den zuständigen Behörden .................................26 3.5 Umstellung von Erdgasleitungen auf Wasserstoff ............................................... 27 ...
B E K1 K2 Nr. B, E, ... Datum der Rechnung Rechnungsbetrag Euro, Cent Bemerkungen gep ftrüs sachlich und chneri ch richtigre Datum/Nz Datum/Nz nur durch die Beihilfefestsetzungsstelle auszufüllen. bei Vertretung: Vollmacht liegt vor Vollmacht lieg eit b Erklärung Ich versichere die Richtigkeit ...
jede Arbeitszeit, die über die regelmäßige, tägliche Arbeitszeit gemäß § 2 hinausgeht. 2. Als Nachtarbeit gilt die Zeit von 22.00 bis 6.00 Uhr. 3. Als Sonn- und Feiertagsarbeit gilt die an Sonn- und Feiertagen von 0.00 bis 24.00 Uhr geleistete Arbeitszeit. 4. Die Zuschläge für Mehrarbeit (einschließlich Samstag) ...
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