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jedoch 12 Stunden täglich bzw. 156 12 Stunden innerhalb 4 Wochen ausschließlich der Ruhepausen nicht überschrei- ten. Der Dienst am Steuer darf für Kraftfahrer nicht mehr als 8 Stunden täg- lich betragen. 4. Gleitende und variable Arbeitszeit kann durch Betriebs-/Dienstvereinbarung eingeführt werden. ...
einen Zuschuss in Höhe von maximal 25 € monatlich, die Auszubil- denden von maximal 30 € monatlich. Betriebliche Leistungen werden ange- rechnet. Dieser Zuschuss wird so lange gezahlt, wie dafür Steuer- und Sozialversiche- rungsfreiheit gegeben ist. § 3 Mindesteinkommen für Angestellte nach Teil III ...
Zinserträge, Dividenden und dergleichen. Nicht zum Umsatz zählen Verbrauchsteuern (Energiesteuer, Strom-, Kaffee-, Bier-, Schaumwein- und Zwischenerzeugnis- steuer, Tabak-, Alkohol- und Alkopopsteuer). Darüber hinaus gilt, dass ... ... in den Fällen, in denen die Umsätze von Betrieben des- selben Unternehmens ...
Zinserträge, Dividenden und dergleichen. Nicht zum Umsatz zählen Verbrauchsteuern (Energiesteuer, Strom-, Kaffee-, Bier-, Schaumwein- und Zwischenerzeugnis- steuer, Tabak-, Alkohol- und Alkopopsteuer). Darüber hinaus gilt, dass ... ... in den Fällen, in denen die Umsätze von Betrieben des- selben Unternehmens ...
Eigentümern des Auftragnehmers erhoben werden (die zu erhebenden Angaben umfassen: Name, Vorname, Geburtsdatum sowie die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Steuer- Identifikationsnummer) und b) Angaben zu Nachauftragnehmern des Auftragnehmers erhoben werden, sofern der Gesamtwert je Unterauftrag 50 000 ...
aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei der hierfür zuständigen Behörde nach § 150 Abs. 5 der Gewerbeordnung und eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung; sollte eine dieser Unterlagen noch nicht vorliegen, so ist der Nachweis zu führen, dass die fehlende Unterlage bereits abgefordert worden ist. ...
weiterhin unabdingbar für die Einkommensstützung ist. Die GAP-Direkt- zahlungen spielen nach wie vor eine entscheidende Rolle bei der Stützung und Stabilisierung des landwirtschaftlichen Einkommens auf der Ebene der landwirtschaftlichen Betriebe. Die künftige GAP-Unterstützung soll laut Mitteilung ...
Eine wirtschaftliche Auswirkung zugunsten des Arbeitnehmers ist auch dann gegeben, wenn dies zu einer geringeren steuerlichen Belastung des Arbeitnehmers für die Inanspruchnahme eines materiellen Vorteils (z.B. Entgeltverzicht zugunsten der entgeltlichen Überlassung eines Pkw oder eines Fahrrads im Rahmen des sog. ...
die Zunahme von Betrieben mit nicht landwirtschaftlichen Einkommen aus unselbständiger Tätigkeit, Einkommen aus der Direktvermarktung, Biogas, Wind- und Solarenergie oder landwirtschaftsnahen Lohnarbeiten. Wenn in diesen Betrieben mehr als 50 % des Einkommens aus nicht landwirtschaftlicher Tätigkeit ...
wirtschaftlicher und berufsständischer Vereinigungen - ohne hochschulrechtliche Abgaben - ohne Sondernutzungsgebühr 11 10 Steuern 11 11 Kommunale Steuern 11 12 Kirchensteuer 11 20 Gebühren (siehe Abschnitt V. Nr. 5) 11 21 Benutzungsgebührenrecht 7 11 22 Verwaltungsgebührenrecht 11 30 Beiträge (einschließlich ...