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des Landesrechnungshofes sind im Kapitel 2036 des Einzelplan 20 - Hochbauten - ausgewiesen. - 4 - - 5 - Bezeichnung 0 Einnahmen aus Steuern und steuer- ähnlichen Abgaben 1 Verwaltungs- einnahmen, Einnahmen aus Schulden- dienst und dgl. Kapitel Gesamt- einnahmen Einnahmen 4 Personal- ausgaben 2 Einnahmen aus Zuweisungen ...
mit einer Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/sec im Gebiet (siehe Anlage 2) besteht. Auf der Grundlage der „Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau“ (2013/C 25/01) vom 26.01.2013, hier Rd.Nr. (78) b), sind private Investoren ...
an NGA-Breitbanddiensten mit einer Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/sec im Gebiet (siehe Anlage) besteht. Auf der Grundlage der „Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau“ (2013/C 25/01) vom 26.01.2013, hier Rd.Nr. (78) b), ...
ein Bedarf an NGA-Breitbanddiensten mit einer Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/sec im Gebiet (siehe Anlage) besteht. Auf der Grundlage der „Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau“ (2013/C 25/01) vom 26.01.2013, ...
im Gebiet (siehe Anlage) besteht. Auf der Grundlage der „Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau“ (2013/C 25/01) vom 26.01.2013, hier Rd.Nr. (78) b), sind private Investoren bezüglich einer vorhandenen und/oder ...
eines NGA-Netzes mit zuverlässigen Bandbreiten von - 50 Mbit/s Downloadgeschwindigkeit für jeden Privathaushalt in den in der Anlage 1 näher benannten Gebieten - 100 Mbit/s symmetrisch in dem in der Anlage 2 benannten Schulstandort zu benennen. Die Angaben müssen folgende Details enthalten: Bei der Förderung ...
ist das Wege- und Gewässernetz verändert worden. Die Änderungen sind eigentumsrechtlich nicht umgesetzt worden, so dass auf Privateigentum öffentliche Anlagen liegen. Diese werden in der umfassenden Neuordnung des Bodenordnungsverfahrens nunmehr in das öffentlich Eigentum überführt. Damit wird eine Angleichung ...
Durch die Kollektivierung der Landwirtschaft in der DDR ist das Wege- und Gewässernetz verändert worden. Die Änderungen sind eigentumsrechtlich nicht umgesetzt worden, so dass auf Privateigentum öffentliche Anlagen liegen. Diese werden in der umfassenden Neuordnung des Bodenordnungsverfahrens nunmehr in das öffentliche ...
und Landentwicklung zu erreichen. Durch die Kollektivierung der Landwirtschaft in der DDR ist das Wege- und Gewässernetz verändert worden. Die Änderungen sind eigentumsrechtlich nicht umgesetzt worden, so dass auf Privateigentum öffentliche Anlagen liegen. Diese werden in der umfassenden Neuordnung ...
Umstände auffordern: a) statische Unbedenklichkeit der geplanten Anlage, b) Wahrung des Brandschutzes, c) Revisionsfähigkeit der Dachflächen durch Fachbetriebe sowie d) Modus der Befestigung der Anlage an Dachhaut oder Fassade und Lage möglicher Durchdringungspunkte, die ggf. gegen das Eindringen ...