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32570/03, veröffentlicht im MBl. LSA Nr. 13/1999 S. 441 ff., zuletzt geändert durch RdErl. des MW vom 08.12.2003 – 42-32570/03, veröffentlicht im MBl. LSA Nr. 57/2003, S. 942) i.V.m. d. gem. Geschäftsordnung d. VgK (Bek. des MW vom 17.04.2013 – 41- 32570-17, veröffentlicht im MBl. LSA Nr. 14/2013) ...
(RdErl. des MW LSA vom 04.03.1999 – 63 – 32570/03, 6 von 9 veröffentlicht im MBL. LSA Nr. 13/1999 S. 441 ff., geändert durch RdErl. des MW vom 8.12.2003 – 42 – 32570/03, veröffentlicht im MBL LSA Nr. 57/2003, zuletzt geändert im MBL. LSA Nr. 26/2007 S. 568 ff) i.V.m. d. Gem. Geschäftsordnung d. VgK, Bek. ...
die von ihr erkannten vermeintlichen Vergabeverstöße nicht unverzüglich im Sinne des § 107 Abs. 3 S. 1 GWB i.V.m. § 121 Abs. 1 BGB, d.h. ohne schuldhaftes Zögern gegenüber dem Antrags- gegner gerügt hat. Diese Vorschrift, die zugleich eine materielle Präklusionswirkung entfaltet, ist Ausfluss des im Vergabeverfahren ...
der Kommunen/Überörtliche Kommunalprüfung sowie des S o n d e r b e r i c h t e s zum Stand der Aufgabenerfüllung der Rechnungsprüfung und der Kommunalaufsicht der Landkreise Sperrfrist: 4. Juli 2008 bis 10:00 Uhr Es gilt das gesprochene Wort. Pressestatement anlässlich der Vorstellung des Jahresberichtes 2007, Teil 2 ...
des Gymnasiums und des beruflichen Gymnasiums ist es in diesem Zu- sammenhang auch, die Schülerinnen und Schüler zur Berufs- und Studienwahl zu befähigen. 1 Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II. Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 07.07.1972 i. d. F. vom 7.2.2013, ...
ist es in diesem Zu- sammenhang auch, die Schülerinnen und Schüler zur Berufs- und Studienwahl zu befähigen. 1 Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II. Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 07.07.1972 i. d. F. vom 7.2.2013, S. 4. Grundsatzband, Gymnasium/Fachgymnasium Stand: ...
ihrer Registriernummern den Kammern 1 und 11 des Arbeitsgerichts Magdeburg zugeteilt, und zwar jeder Kammer jeweils 6 Ca- Verfahren. Die Zuteilung erfolgt fortlaufend in der zahlenmäßigen Reihung der Kammern. Die 1. Kammer wird bei jeder 3. Verteilrunde übersprungen. d) Im Anschluss werden die verbleibenden Ca-Verfahren, ...
Verteilrunde übersprungen. d) Im Anschluss werden die verbleibenden Ca-Verfahren, mit Ausnahme der Ein- gruppierungsstreitigkeiten, in der Reihenfolge ihrer Registriernummern den Kammern 2 bis 9 - 3 - des Arbeitsgerichts Magdeburg zugeteilt, und zwar jeweils 8 Ca-Verfahren an die Kammern 2 – 7 und 9 und 4 ...
Bundesländern (Tabelle 2.1) sind nach den methodischen Grundlagen des bundeseinheitlich angewandten „Stuttgarter Programms“ ermittelt worden. Die Betriebsklassifizierung, d. h. die Zuordnung zur jeweiligen Betriebsform bzw. zum jeweiligen Betriebstyp, erfolgte gemäß der neuen EU-Betriebssystematik ...
Versicherungsvermittler Verpflichtete im Sinne des § 2 Absatz 1 Nr. 8 GwG sind Versicherungsvermittler im Sinne des § 59 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) mit Ausnahme der sogenannten „produktakzessorischen Vermittler“ nach § 34 d Absatz 6 GewO, sofern sie von der gewerberechtlichen Erlaubnispflicht befreit ...