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output Anlage 2.1 ...
www.ggsc.de 450-21 - 496934 II. Abstimmungsvereinbarung 1. Charakter als öffentlich-rechtliche Vereinbarung 2. Funktion des gemeinsamen Vertreters 3. Grundzüge der Abstimmungsvereinbarung 4. Abstimmungsvereinbarung und Anlagen (1 bis ggf. 8) 5. Besonderheit Anlage 7: Regelungen zur Mitbenutzung der kommunalen ...
und die Nutzung der in der Anlage 1 aufgeführten Flurstücke/ Grundstücks- flächen entzogen. Die vom Besitzentzug betroffenen Flächen sind in der Karte, Anlage 2, dargestellt. 1.2 Die Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung), vertreten durch die Landesstraßenbaubehörde des Landes Sachsen – Anhalt ...
zum Verfahren 8. Sprachliche Gleichstellung 9. Inkrafttreten, Außerkrafttreten Anlagen (nichtamtliches Verzeichnis) 2241 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur strukturel- len und nachhaltigen Förderung der Filmtheater in Sachsen-Anhalt (Richtlinie Zukunftsprogramm Kino) RdErl. der StK ...
Microsoft Word - FFH0093.docx ANLAGE NR. 3.99 GEBIETSBEZOGENE ANLAGE FÜR DAS FFH-GEBIET “GEGENSTEINE UND SCHIERBERGE BEI BALLENSTEDT“ (EU-CODE: DE 4233-301, LANDESCODE: FFH0093) § 1 Gebietsdaten und Geltungsbereich (1) Das Gebiet liegt im Landkreis Harz in den Gemarkungen Ballenstedt und Rieder. ...
Microsoft Word - FFH0172.docx ANLAGE NR. 3.173 GEBIETSBEZOGENE ANLAGE FÜR DAS FFH-GEBIET “BODE UND SELKE IM HARZVORLAND“ (EU-CODE: DE 4133-301, LANDESCODE: FFH0172) Gebietsdaten und Geltungsbereich (1) Das Gebiet liegt in den Landkreisen Börde, Harz und Salzlandkreis in den Gemarkungen Deesdorf, ...
FFH-GEBIET “BODE UND SELKE IM HARZVORLAND“ (EU-CODE: DE 4133-301, LANDESCODE: FFH0172) Gemäß § 14 N2000-LVO LSA entsprechen die in den §§ 6 bis 12 sowie in § 3 der gebietsbezogenen Anlage enthaltenen Bestimmungen Maßnahmen i. S. d. Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 HS 1 FFH-RL bzw. Erhaltungs- ...
Anlage 2 vorläufige Anordnung Nr.8 28.05.2024 ...
des Vorhabens auf die Schutzgüter nach § 2 Abs. 1 des UVPG unter Berücksichtigung der Kriterien nach Anlage 3 des UVPG. Zuständige Raumordnungsbehörde ist gemäß § 2 Abs. 2 Landesentwicklungsgesetz Sachsen-An- halt (LEntwG LSA) das Ministerium für Infrastruktur und Digitales als oberste Landesentwicklungs- ...
in Zeitabständen von nicht länger als 6 Monaten zu definieren (vgl. EU-Leitlinien, Rd. Nr. 65) Es ist beabsichtigt, gemäß EU-Leitlinien, RN 65/FN 80, den geplanten Ausbau zwischen der Gemeinde und dem Netzbetreiber in einer vertraglichen Vereinbarung niederzulegen. Die verlangten Anlagen sind für die einzelnen ...