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Sie ihn praxisgerecht im Urteilsstil ab- fassen. b) Von Ihnen wird in allen Fällen eine in rechtlicher Hinsicht überzeugend begründete ver- waltungspraktische Lösung erwartet. Dabei bildet die Auseinandersetzung mit den rechtli- chen Problemen des Falles in der Regel nur einen Teil der gesamten Lösung. ...
gegen Urteile des Jugendrichters und der Jugendschöffengerichte, Beschwerden in Jugend- sachen sowie AR-Sachen in Jugendsachen werden in aufsteigender Reihenfolge auf die 4., 14. und 17. Strafkammer, jeweils beginnend mit der 4. Strafkammer, verteilt, wobei die 17. Strafkammer in jedem 6. Durchgang übersprungen ...
gegen Urteile des Jugendrichters und der Jugendschöffengerichte, Beschwerden in Jugend- sachen sowie AR-Sachen in Jugendsachen werden in aufsteigender Reihenfolge auf die 4., 14. und 17. Strafkammer, jeweils beginnend mit der 4. Strafkammer, verteilt, wobei die 17. Strafkammer in jedem 6. Durchgang übersprungen ...
gegen Urteile des Jugendrichters und der Jugendschöffengerichte, Beschwerden in Jugend- sachen sowie AR-Sachen in Jugendsachen werden in aufsteigender Reihenfolge auf die 4., 14. und 17. Strafkammer, jeweils beginnend mit der 4. Strafkammer, verteilt, wobei die 17. Strafkammer in jedem 6. Durchgang übersprungen ...
infolge Spezialzuständigkeit ergibt sich zunächst aus Kapitel II. b) Jugendschwurgerichtssachen, Jugend- und Jugendschutzsachen, Berufungen gegen Urteile des Jugendrichters und der Jugendschöffengerichte, Beschwerden in Jugend- sachen sowie AR-Sachen in Jugendsachen werden in aufsteigender Reihenfolge ...
infolge Spezialzuständigkeit ergibt sich zunächst aus Kapitel II. b) Jugendschwurgerichtssachen, Jugend- und Jugendschutzsachen, Berufungen gegen Urteile des Jugendrichters und der Jugendschöffengerichte, Beschwerden in Jugend- sachen sowie AR-Sachen in Jugendsachen werden in aufsteigender Reihenfolge ...
infolge Spezialzuständigkeit ergibt sich zunächst aus Kapitel II. b) Jugendschwurgerichtssachen, Jugend- und Jugendschutzsachen, Berufungen gegen Urteile des Jugendrichters und der Jugendschöffengerichte, Beschwerden in Jugend- sachen sowie AR-Sachen in Jugendsachen werden in aufsteigender Reihenfolge ...
gegen Urteile des Jugendrichters und der Jugendschöffengerichte, Beschwerden in Jugend- sachen sowie AR-Sachen in Jugendsachen werden in aufsteigender Reihenfolge auf die 4., 14. und 17. Strafkammer, jeweils beginnend mit der 4. Strafkammer, verteilt, wobei die 17. Strafkammer in jedem 6. Durchgang übersprungen ...
gegen Urteile des Jugendrichters und der Jugendschöffengerichte, Beschwerden in Jugend- sachen sowie AR-Sachen in Jugendsachen werden in aufsteigender Reihenfolge auf die 4., 14. und 17. Strafkammer, jeweils beginnend mit der 4. Strafkammer, verteilt, wobei die 17. Strafkammer in jedem 6. Durchgang übersprungen ...
gegen Urteile des Jugendrichters und der Jugendschöffengerichte, Beschwerden in Jugend- sachen sowie AR-Sachen in Jugendsachen werden in aufsteigender Reihenfolge auf die 4., 14. und 17. Strafkammer, jeweils beginnend mit der 4. Strafkammer, verteilt, wobei die 17. Strafkammer in jedem 6. Durchgang übersprungen ...