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74 Abs. 1 GVG entspre- chend der Zuteilung im Turnus in Anlage 1, b) als kleine Strafkammer Berufungen gegen Urteile des erweiterten Schöffengerichts gemäß der Bestimmung in Teil A Ziffer 2.1.5. sowie alle in der 5. Strafkammer bis 10 zum 31.12.2025 anhängig gewordenen Berufungen gegen Urteile ...
23) a) Allgemeine Strafsachen gegen Erwachsene gemäß § 74 Abs. 1 GVG nach dem Betäubungsmittelgesetz gemäß des Turnus in Teil D Anlage 1 Ziffer 2., b) die am 31.12.2023 bei der 2. Strafkammer anhängigen Berufungssachen gegen Urteile des Jugendschöffengerichts, soweit bis zum 31.12.2023 ...
17 5.4 Der Soziale Dienst der Justiz Seite 18 3 Vorwort Sehr geehrte Damen und Herren, die Mitwirkung der Schöffinnen und Schöffen im Strafprozess gewährleistet, dass unsere Strafjustiz Urteile nicht nur im Namen des Volkes, sondern auch durch das Volk spricht. Sie urteilen auf Basis ihrer Lebens- ...
in der Instanz 6,6 7,6 8,6 2. Von den erledigten Verfahren in Nummer 1.2 waren a) Abhilfeverfahren gemäß § 321a ZPO 10 11 8 b) Berufungen gegen Urteile in Zwangsvollstreckungssachen/ Berufungen gegen Urteile auf Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Urteils 0 2 0 c) Berufungen gegen Urteile in Verfahren ...
Kammern für Baulandsachen 0 2 2 4. Von den erledigten Verfahren in Nummer 1.2 waren a) Abhilfeverfahren nach § 321a ZPO 0 2 0 b) Verfahren über Arrest oder einstweilige Verfügung 134 132 105 c) Klagen in Zwangsvollstreckungssachen/ Anträge auf Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Urteils auf Grund ...
Kammern für Baulandsachen 0 2 2 4. Von den erledigten Verfahren in Nummer 1.2 waren a) Abhilfeverfahren nach § 321a ZPO 0 2 0 b) Verfahren über Arrest oder einstweilige Verfügung 134 132 105 c) Klagen in Zwangsvollstreckungssachen/ Anträge auf Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Urteils auf Grund ...
infolge Spezialzuständigkeit ergibt sich zunächst aus Kapitel II. b) Jugendschwurgerichtssachen, Jugend- und Jugendschutzsachen, Berufungen gegen Urteile des Jugendrichters und der Jugendschöffengerichte, Beschwerden in Jugend- sachen sowie AR-Sachen in Jugendsachen werden in aufsteigender Reihenfolge ...
gegen Urteile des Jugendrichters und der Jugendschöffengerichte, Beschwerden in Jugend- sachen sowie AR-Sachen in Jugendsachen werden in aufsteigender Reihenfolge auf die 4., 14. und 17. Strafkammer, jeweils beginnend mit der 4. Strafkammer, verteilt, wobei die 17. Strafkammer in jedem 6. Durchgang übersprungen ...
gegen Urteile des Jugendrichters und der Jugendschöffengerichte, Beschwerden in Jugend- sachen sowie AR-Sachen in Jugendsachen werden in aufsteigender Reihenfolge auf die 4., 14. und 17. Strafkammer, jeweils beginnend mit der 4. Strafkammer, verteilt, wobei die 17. Strafkammer in jedem 6. Durchgang übersprungen ...
gegen Urteile des Jugendrichters und der Jugendschöffengerichte, Beschwerden in Jugend- sachen sowie AR-Sachen in Jugendsachen werden in aufsteigender Reihenfolge auf die 4., 14. und 17. Strafkammer, jeweils beginnend mit der 4. Strafkammer, verteilt, wobei die 17. Strafkammer in jedem 6. Durchgang übersprungen ...