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gegen Urteile des Jugendrichters und der Jugendschöffengerichte, Beschwerden in Jugend- sachen sowie AR-Sachen in Jugendsachen werden in aufsteigender Reihenfolge auf die 4., 14. und 17. Strafkammer, jeweils beginnend mit der 4. Strafkammer, verteilt, wobei die 17. Strafkammer in jedem 6. Durchgang übersprungen ...
gegen Urteile des Jugendrichters und der Jugendschöffengerichte, Beschwerden in Jugend- sachen sowie AR-Sachen in Jugendsachen werden in aufsteigender Reihenfolge auf die 4., 14. und 17. Strafkammer, jeweils beginnend mit der 4. Strafkammer, verteilt, wobei die 17. Strafkammer in jedem 6. Durchgang übersprungen ...
infolge Spezialzuständigkeit ergibt sich zunächst aus Kapitel II. b) Jugendschwurgerichtssachen, Jugend- und Jugendschutzsachen, Berufungen gegen Urteile des Jugendrichters und der Jugendschöffengerichte, Beschwerden in Jugend- sachen sowie AR-Sachen in Jugendsachen werden in aufsteigender Reihenfolge ...
infolge Spezialzuständigkeit ergibt sich zunächst aus Kapitel II. b) Jugendschwurgerichtssachen, Jugend- und Jugendschutzsachen, Berufungen gegen Urteile des Jugendrichters und der Jugendschöffengerichte, Beschwerden in Jugend- sachen sowie AR-Sachen in Jugendsachen werden in aufsteigender Reihenfolge ...
gegen Urteile des Jugendrichters und der Jugendschöffengerichte, Beschwerden in Jugend- sachen sowie AR-Sachen in Jugendsachen werden in aufsteigender Reihenfolge auf die 4., 14. und 17. Strafkammer, jeweils beginnend mit der 4. Strafkammer, verteilt, wobei die 17. Strafkammer in jedem 6. Durchgang übersprungen ...
infolge Spezialzuständigkeit ergibt sich zunächst aus Kapitel II. b) Jugendschwurgerichtssachen, Jugend- und Jugendschutzsachen, Berufungen gegen Urteile des Jugendrichters und der Jugendschöffengerichte, Beschwerden in Jugend- sachen sowie AR-Sachen in Jugendsachen werden in aufsteigender Reihenfolge ...
infolge Spezialzuständigkeit ergibt sich zunächst aus Kapitel II. b) Jugendschwurgerichtssachen, Jugend- und Jugendschutzsachen, Berufungen gegen Urteile des Jugendrichters und der Jugendschöffengerichte, Beschwerden in Jugend- sachen sowie AR-Sachen in Jugendsachen werden in aufsteigender Reihenfolge ...
infolge Spezialzuständigkeit ergibt sich zunächst aus Kapitel II. b) Jugendschwurgerichtssachen, Jugend- und Jugendschutzsachen, Berufungen gegen Urteile des Jugendrichters und der Jugendschöffengerichte, Beschwerden in Jugend- sachen sowie AR-Sachen in Jugendsachen werden in aufsteigender Reihenfolge ...
infolge Spezialzuständigkeit ergibt sich zunächst aus Kapitel II. b) Jugendschwurgerichtssachen, Jugend- und Jugendschutzsachen, Berufungen gegen Urteile des Jugendrichters und der Jugendschöffengerichte, Beschwerden in Jugend- sachen sowie AR-Sachen in Jugendsachen werden in aufsteigender Reihenfolge ...
gegen Urteile des Jugendrichters und der Jugendschöffengerichte, Beschwerden in Jugend- sachen sowie AR-Sachen in Jugendsachen werden in aufsteigender Reihenfolge auf die 4., 14. und 17. Strafkammer, jeweils beginnend mit der 4. Strafkammer, verteilt, wobei die 17. Strafkammer in jedem 6. Durchgang übersprungen ...