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Abs. 2 FlurbG). Sind Eingriffe entgegen der Anordnung zu c) vorgenommen worden, muss die Flurneuordnungsbehörde Ersatzpflanzungen auf Kosten der Beteiligten anordnen (§ 34 Abs. 3 FlurbG). Sind Holzeinschläge entgegen der Anordnung zu d) vorgenommen worden, kann die Flurneuordnungsbehörde anordnen, dass ...
Ersatzpflanzungen auf Kosten der Beteiligten anordnen (§ 34 Abs. 3 FlurbG). Sind Holzeinschläge entgegen der Anordnung zu d) vorgenommen worden, kann die Flurneuordnungsbehörde anordnen, dass derjenige, der das Holz gefällt hat, die abgeholzte oder verlichtete Fläche nach den Weisungen der Forstaufsichtsbehörde ...
am 5. Dezember 1889. Auf seine Emp- fehlung erteilt das Komitee Anders den Auftrag für ein Modell in eineinhalbfacher Lebensgröße. Der Sockel wird aus Sandstein gefertigt (Granit und Marmor überstiegen den finanziellen Rahmen) und soll wie die Büste inklusive Bronzetafeln ca. 5.000 Mark kosten ...
an Landschaftspflege und Naturschutz gerecht werdenden Landschaft unterstützt. Das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark hat die voraussichtlich beteiligten Grundeigentümer gemäß § 5 Abs. 1 FlurbG über das Verfahren einschließlich der voraussichtlich entstehenden Kosten unterrichtet. Das Interesse ...
über das Verfahren einschließlich der voraussichtlich entstehenden Kosten unterrichtet. Das Interesse der Beteiligten am Bodenordnungsverfahren wird für gegeben gehalten. Die nach § 5 Absätzen 2 und 3 FlurbG zu beteiligenden Behörden, Organisationen und Dienststellen einschließlich der landwirtschaftlichen ...
und Forsten Altmark hat die voraussichtlich beteiligten Grundeigentümer gemäß § 5 Abs. 1 FlurbG über das Verfahren einschließlich der voraussichtlich entstehenden Kosten unterrichtet. Das Interesse der Beteiligten am Bodenordnungsverfahren wird für gegeben gehalten. Die nach § 5 Absätzen 2 und 3 FlurbG ...
Zustand nach § 137 FlurbG wieder herstellen lassen, wenn dies der Flurbereinigung dienlich ist (§ 34 Abs. 2 FlurbG). Sind Eingriffe entgegen der Anordnung zu 3. vorgenommen worden, muss die Flurneuordnungsbehörde Ersatzpflanzungen auf Kosten der Beteiligten anordnen (§ 34 Abs. 3 FlurbG). ...
Ersatzpflanzungen auf Kosten der Beteiligten anordnen (§ 34 Abs. 3 FlurbG). Sind Holzeinschläge entgegen der Anordnung zu d) vorgenommen worden, kann die Flurbereinigungsbehörde anordnen, dass derjenige, der das Holz gefällt hat, die abgeholzte oder verlichtete Fläche nach den Weisungen der Forstaufsichtsbehörde ...
über Ziel, Zweck und Kosten dieses Vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens aufgeklärt worden. Hinsichtlich der Eigentumsregelungen auf der Konradsburg besteht bei den Beteiligten weitgehend Einvernehmen. Die Voraussetzungen zur Anordnung des Vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens nach Paragraph 86 Absatz ...
eine projektbezogene Einzelabrechnung gewährleistet ist, - ich die Wirtschaftlichkeit geprüft und dokumentiert habe, insbesondere - die Ausgangslage und den Handlungsbedarf analysiert; - Ziele, Prioritäten und Lösungsmöglichkeiten dargestellt; - sämtliche im Betrachtungszeitraum voraussichtliche entstehende Kosten ...