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für Agrarlandschaftsforschung (ZALF) e. V. Halle 2008 Frielinghaus, M. Kosten der Verschlechterung der Bodenqualität (geschätzt, EU 2007) Erosion 0,7 – 14,0 Mrd. € Verl. organ. Substanzen 3,4 – 5,6 Mrd. € Verdichtung keine Schätzung Versalzung 158 – 321 Mio. € Erdrutsche bis 1,2 Mrd. € je Ereignis Kontaminierung 2,4 – 17,3 ...
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Aktualisiert: 21:10 14.04.2023
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lassen, wenn dies der Flurbereinigung dienlich ist (§ 34 Abs. 2 FlurbG). Sind Eingriffe entgegen der Anordnung zu c) vorgenommen worden, muss die Flurneuordnungsbehörde Ersatzpflanzungen auf Kosten der Beteiligten anordnen (§ 34 Abs. 3 FlurbG). Sind Holzeinschläge entgegen der Anordnung zu d) vorgenommen ...
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Aktualisiert: 21:09 14.04.2023
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Die Flurneuordnungsbehörde kann den früheren Zustand nach § 137 FlurbG wieder herstellen lassen, wenn dies der Flurbereinigung dienlich ist (§ 34 Abs. 2 FlurbG). Sind Eingriffe entgegen der Anordnung zu c) vorgenommen worden, muss die Flurneuordnungsbehörde Ersatzpflanzungen auf Kosten der Beteiligten anordnen (§ 34 Abs. 3 ...
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Aktualisiert: 21:09 14.04.2023
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und Organisationen sind durch die Flurbereinigungsbehörde über das Vorhaben unterrichtet und dazu gehört worden. Die voraussichtlich am Flurbereinigungsverfahren Beteiligten sind gern. § 5 Abs. 1 FlurbG über Ziel, Zweck und Kosten dieses Vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens aufgeklärt worden. 3. Aufforderung ...
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Aktualisiert: 21:09 14.04.2023
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Aufwandsentschädigung ge- währt. Die Höhe der pro Kalenderjahr in Sachsen-Anhalt gewährten Aufwandentschädigung darf insgesamt einen Betrag von 70 000 Euro und pro Fischereiaufseher einen Betrag von 180 Euro nicht überschreiten. Eine weitere Erstattung von Kosten und Auslagen erfolgt nicht. (2) Die Fischerei- ...
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Aktualisiert: 21:07 14.04.2023
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Vollmacht nachzuweisen, die auch nachgereicht werden kann. Die Unterschrift des Vollmachtgebers ist amtlich zu beglaubigen. Die amtliche Beglaubigung ist gemäß § 67 Landwirtschaftsanpassungsgesetz kosten- und gebührenfrei. Vollmachtsvordrucke können beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten ...
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Aktualisiert: 21:01 14.04.2023
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hat die voraussichtlich beteiligten Grundeigentümer gemäß § 5 Abs. 1 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) über das Verfahren einschließlich der voraussichtlich entstehenden Kosten unterrichtet. Das Interesse der Beteiligten am Bodenordnungsverfahren wird für gegeben gehalten. Die nach § 5 Absätzen 2 und 3 FlurbG ...
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Aktualisiert: 21:01 14.04.2023
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muss die Flurbereini- gungsbehörde Ersatzpflanzungen auf Kosten der Beteiligten anordnen (§ 34 Abs. 3 FlurbG). Sind Holzeinschläge entgegen der Anordnung zu d) vorgenommen worden, kann die Flurberei- nigungsbehörde anordnen, dass derjenige, der das Holz gefällt hat, die abgeholzte oder verlich- tete Fläche ...
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Aktualisiert: 21:01 14.04.2023
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Die Flurneuordnungsbehörde kann den früheren Zustand nach § 137 FlurbG wieder herstellen lassen, wenn dies der Flurbereinigung dienlich ist (§ 34 Abs. 2 FlurbG). Sind Eingriffe entgegen der Anordnung zu c) vorgenommen worden, muss die Flurneuordnungsbehörde Ersatzpflanzungen auf Kosten der Beteiligten anordnen (§ 34 Abs. 3 ...
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Aktualisiert: 21:01 14.04.2023
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Haferbreiter Weg 132-135, 39576 Stendal Tel. (03931) 631 0, Fax (03931) 631 153, E-Mail: lav-fb4@sachsen-anhalt.de VLÜA Sonst. Der Zahlungspflichtige erklärt die Übernahme der Kosten. Ohne Angabe und ohne Unterschrift des Zahlungspflichtigen wird der Untersuchungsantrag nicht bearbeitet. Eine spätere ...
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Aktualisiert: 18:14 14.04.2023
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