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von etwa zwei Wochen unbearbeitet blieb. Dies ist dem Antragsteller anzulasten. Seite 2 von 9 Die Kosten (Gebühren und Auslagen) des Verfahrens sowie die zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen der Antragsgegnerin trägt der Antragsteller. Die Verfahrenskosten werden insgesamt ...
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Aktualisiert: 23:27 14.04.2023
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Die Antragstellerin hat die Kosten (Gebühren und Auslagen) dieses Verfahrens zu tra- gen. Die Kosten des Verfahrens werden auf … € festgesetzt. 2 von 12 3. Die Antragstellerin hat die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung und Rechtsver- teidigung notwendigen Aufwendungen der Antragsgegnerin zu tragen. ...
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Aktualisiert: 23:27 14.04.2023
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Verhandlung vom 24.09.2007 beschlossen: Der Antragsgegnerin wird untersagt, den Zuschlag auf der Grundlage der vorgelegten Ange- bote zu erteilen. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Die Kosten werden auf € … festgesetzt. 1 von 13 Die Antragsgegnerin hat der Antragstellerin ...
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Aktualisiert: 23:22 14.04.2023
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und die ehrenamtliche Beisitzerin Steinforth nach mündlicher Verhand- lung beschlossen: 1. Der Antrag wird verworfen. 2. Die Antragstellerin hat die Kosten (Gebühren und Auslagen) des Verfahrens zu tragen. Die Kosten werden auf € ... festgesetzt. 3. Die Antragstellerin hat der Vergabestelle und der Beigeladenen ...
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Aktualisiert: 23:22 14.04.2023
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wird verworfen. Die Antragstellerin trägt die Kosten (Gebühren und Auslagen) dieses Verfahrens. Die Kosten des Verfahrens werden auf € … festgesetzt. 2. Die Antragstellerin hat die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung bzw. Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen der Vergabestelle und der Bei- geladenen ...
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Aktualisiert: 23:22 14.04.2023
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Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt durch den Vorsitzenden Regierungsrat Oanea, den hauptamtlichen Beisitzer Brodtrück und den 1 ehrenamtlichen Beisitzer Blechschmidt am 09.08.2004 auf die mündliche Verhandlung vom 28.07.2004 beschlossen: 1. Der Antrag wird verworfen. 2. Die Kosten des Verfahrens trägt ...
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Aktualisiert: 23:22 14.04.2023
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und des ehrenamtlichen Beisitzers Herrn ………. be- schlossen: 1. Die Antragsgegnerin wird angewiesen, die Ange- botswertung unter Berücksichtigung der Rechts- auffassung der Vergabekammer zu wiederholen. 2. Kosten werden nicht erhoben. Gründe I. Mit der Veröffentlichung im e-Vergabeportal des Landes Sachsen-Anhalt am ………. ...
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Aktualisiert: 23:23 14.04.2023
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Der Vergabestelle wird aufgegeben, das Vergabeverfahren aufzuheben. 2. Die Vergabestelle hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Die Kosten werden auf € … festgesetzt. 3. Die Vergabestelle hat die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendi- gen Aufwendungen der Antragstellerin zu tragen. Die Hinzuziehung ...
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Aktualisiert: 23:22 14.04.2023
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gegen den festgestellten Wert sind im Einspruchsverfahren gegen den Fest- stellungsbescheid vorzutragen. Erwerbsnebenkosten Zeilen 89 bis 91 Hier sind die dem Erwerber im Zusammenhang mit der Schenkung ent- standenen Kosten und Gebühren anzugeben. Hierzu gehören insbe- sondere Notargebühren, die Kosten für Eintragungen ...
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Aktualisiert: 21:15 14.04.2023
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mit der Schenkung entstandenen Kosten und Gebühren anzugeben. Hierzu gehören ins- besondere Notargebühren, die Kosten für Eintragungen im Grundbuch oder Handelsregister sowie die Steuerberatungskosten für die Erstel- lung der Schenkungsteuererklärung bzw. der Erklärungen zur geson- derten Feststellung des Wertes ...
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Aktualisiert: 21:15 14.04.2023
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