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von etwa zwei Wochen unbearbeitet blieb. Dies ist dem Antragsteller anzulasten. Seite 2 von 9 Die Kosten (Gebühren und Auslagen) des Verfahrens sowie die zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen der Antragsgegnerin trägt der Antragsteller. Die Verfahrenskosten werden insgesamt ...
Die Antragstellerin hat die Kosten (Gebühren und Auslagen) dieses Verfahrens zu tra- gen. Die Kosten des Verfahrens werden auf … € festgesetzt. 2 von 12 3. Die Antragstellerin hat die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung und Rechtsver- teidigung notwendigen Aufwendungen der Antragsgegnerin zu tragen. ...
Verhandlung vom 24.09.2007 beschlossen: Der Antragsgegnerin wird untersagt, den Zuschlag auf der Grundlage der vorgelegten Ange- bote zu erteilen. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Die Kosten werden auf € … festgesetzt. 1 von 13 Die Antragsgegnerin hat der Antragstellerin ...
und die ehrenamtliche Beisitzerin Steinforth nach mündlicher Verhand- lung beschlossen: 1. Der Antrag wird verworfen. 2. Die Antragstellerin hat die Kosten (Gebühren und Auslagen) des Verfahrens zu tragen. Die Kosten werden auf € ... festgesetzt. 3. Die Antragstellerin hat der Vergabestelle und der Beigeladenen ...
wird verworfen. Die Antragstellerin trägt die Kosten (Gebühren und Auslagen) dieses Verfahrens. Die Kosten des Verfahrens werden auf € … festgesetzt. 2. Die Antragstellerin hat die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung bzw. Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen der Vergabestelle und der Bei- geladenen ...
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt durch den Vorsitzenden Regierungsrat Oanea, den hauptamtlichen Beisitzer Brodtrück und den 1 ehrenamtlichen Beisitzer Blechschmidt am 09.08.2004 auf die mündliche Verhandlung vom 28.07.2004 beschlossen: 1. Der Antrag wird verworfen. 2. Die Kosten des Verfahrens trägt ...
und des ehrenamtlichen Beisitzers Herrn ………. be- schlossen: 1. Die Antragsgegnerin wird angewiesen, die Ange- botswertung unter Berücksichtigung der Rechts- auffassung der Vergabekammer zu wiederholen. 2. Kosten werden nicht erhoben. Gründe I. Mit der Veröffentlichung im e-Vergabeportal des Landes Sachsen-Anhalt am ………. ...
Der Vergabestelle wird aufgegeben, das Vergabeverfahren aufzuheben. 2. Die Vergabestelle hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Die Kosten werden auf € … festgesetzt. 3. Die Vergabestelle hat die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendi- gen Aufwendungen der Antragstellerin zu tragen. Die Hinzuziehung ...
gegen den festgestellten Wert sind im Einspruchsverfahren gegen den Fest- stellungsbescheid vorzutragen. Erwerbsnebenkosten Zeilen 89 bis 91 Hier sind die dem Erwerber im Zusammenhang mit der Schenkung ent- standenen Kosten und Gebühren anzugeben. Hierzu gehören insbe- sondere Notargebühren, die Kosten für Eintragungen ...
mit der Schenkung entstandenen Kosten und Gebühren anzugeben. Hierzu gehören ins- besondere Notargebühren, die Kosten für Eintragungen im Grundbuch oder Handelsregister sowie die Steuerberatungskosten für die Erstel- lung der Schenkungsteuererklärung bzw. der Erklärungen zur geson- derten Feststellung des Wertes ...