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es als Zuschuss zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums gewährt (Lastenzuschuss). Ende 2022 hatten in 24 355 (+13,7 %) Wohngeldhaushalten alle Haushaltsmitglieder einen Anspruch auf Wohngeld (reine Wohngeldhaushalte). Der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch sank auf 145 EUR (2021: 147 EUR). Bei 820 ...
I SACHSEN-ANHALT #moderndenken Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (LLG) Strenzfelder Allee 22 ▪ 06406 Bernburg (Saale) Kosten, sehen, staunen: Die Kartoffel auf der Grünen Woche Presseinformation LLG und AMG informieren zum Tag der Landwirtschaft: Gemeinschaftsstand wird zum Treffpunkt ...
und Verpflichtungsermächtigungen für wichtige Verfahren/Projekte/Maßnahmen über die jeweiligen Titelgruppen differenziert nachzuweisen. B. Wesentliche Veränderungen gegenüber dem Vorjahr In den Vorjahren waren die Kosten der Informations- und Kommunikationstechnik in den Einzelplänen 13 Kapitel 1399 TGr. 99; Epl. 06 Kapitel 0621 ...
hat die Kosten (Gebühren und Auslagen) des Verfahrens zu tragen. Diese Kosten betragen € …. 3. Die Antragstellerin hat der Vergabestelle die zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen zu erstatten. Gründe I. Die Vergabestelle veranlasste am 11.11.2004 die Veröffentlichung der Vergabe ...
Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Die Kosten werden auf € … festgesetzt. Gründe I. Die Vergabestelle ist überörtlicher Träger der …. Die Landkreise und kreisfreien Städte des Landes, als örtliche Träger der …, unterstützen im Rahmen eines Heranziehungs- verhältnisses das … bei der Erfüllung ...
Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt durch den Vorsitzenden Regierungsrat Oanea, die hauptamtliche Beisitzerin Wendler und den ehrenamtlichen Beisitzer Ebert am 03.Juni 2004 nach mündlicher Verhandlung beschlossen: 1. Der Antrag wird verworfen. 1 2 2. Die Antragstellerin hat die Kosten ...
Der Antragsgegnerin wird aufgegeben, erneut in die Angebotswertung einzutreten und diese unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung der Vergabekammer durchzuführen. 2. Kosten werden nicht erhoben. Gründe I. Mit der Veröffentlichung am 19. Mai 2016 im Ausschreibungsblatt für Sachsen - Anhalt schrieb ...
durch den Vorsitzenden Oberregierungsrat ………, den hauptamtlichen Beisitzer Regierungsamtmann ………. und der ehrenamtlichen Beisitzerin Frau ……… beschlossen: 1. Der Antragsgegnerin wird aufgegeben, die Wertung entsprechend der Rechtsauffassung der Vergabekammer erneut durchzuführen. 2. Kosten werden nicht erhoben. Gründe ...
am 16.10.2006 durch den Vorsitzenden, Herrn Oberregierungsrat Oanea, die hauptamtliche Beisitzerin, Frau Wendler, und den ehrenamtli- chen Beisitzer, Herrn Ebert, beschlossen: 1. Der Antrag wird verworfen. 2. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Diese Kosten werden auf € … festgesetzt. ...
der hauptamtlichen Beisitzerin Frau Regierungsamtfrau ………….. und der ehrenamtlichen Beisitzerin Frau ………… beschlossen: 1. Die Aufhebung des Vergabeverfahrens durch den Antragsgegner war vergaberechtswidrig. 2. Kosten werden nicht erhoben. Gründe I. Mit der Veröffentlichung am 7. Juni 2019 im Ausschreibungsblatt ...