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chen Wohnungsabschlusses liegende Räume (z. B. Mansarden) sowie zu Wohnzwecken aus- gebaute Keller- und Bodenräume. Zur Ermittlung der Wohnfläche sind anzurechnen: – voll: die Grundflächen von Räumen/ Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens 2 Metern; – zur Hälfte: die Grundflächen von Räumen/ ...
Wohnungsabschlusses liegende Räume (z. B. Mansarden) sowie zu Wohnzwecken aus- gebaute Keller- und Bodenräume. Zur Ermittlung der Wohnfläche sind anzurechnen: – voll: die Grundflächen von Räumen/ Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens 2 Metern; – zur Hälfte: die Grundflächen von Räumen/ Raumteilen ...
Zur Ermittlung der Wohnfläche sind anzurechnen: – voll: die Grundflächen von Räumen/ Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens 2 Metern; – zur Hälfte: die Grundflächen von Räumen/ Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens 1 Meter, aber weniger als 2 Metern; unbeheizbare Wintergärten, Schwimmbäder ...
Wohnungsabschlusses liegende Räume (z. B. Mansarden) sowie zu Wohnzwecken aus- gebaute Keller- und Bodenräume. Zur Ermittlung der Wohnfläche sind anzurechnen: – voll: die Grundflächen von Räumen/ Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens 2 Metern; – zur Hälfte: die Grundflächen von Räumen/ Raumteilen ...
chen Wohnungsabschlusses liegende Räume (z. B. Mansarden) sowie zu Wohnzwecken aus- gebaute Keller- und Bodenräume. Zur Ermittlung der Wohnfläche sind anzurechnen: – voll: die Grundflächen von Räumen/ Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens 2 Metern; – zur Hälfte: die Grundflächen von Räumen/ ...
Zur Ermittlung der Wohnfläche sind anzurechnen: – voll: die Grundflächen von Räumen/ Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens 2 Metern; – zur Hälfte: die Grundflächen von Räumen/ Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens 1 Meter, aber weniger als 2 Metern; unbeheizbare Wintergärten, Schwimmbäder ...
Wohnung in m². Zur Wohnung zählen auch außerhalb des eigentli- chen Wohnungsabschlusses liegende Räume (z. B. Mansarden) sowie zu Wohnzwecken aus- gebaute Keller- und Bodenräume. Zur Ermittlung der Wohnfläche sind anzurechnen: – voll: die Grundflächen von Räumen/ Raumteilen mit einer lichten Höhe ...
Zur Ermittlung der Wohnfläche sind anzurechnen: – voll: die Grundflächen von Räumen/ Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens 2 Metern; – zur Hälfte: die Grundflächen von Räumen/ Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens 1 Meter, aber weniger als 2 Metern; unbeheizbare Wintergärten, Schwimmbäder ...
zu Wohnzwecken aus- gebaute Keller- und Bodenräume. Zur Ermittlung der Wohnfläche sind anzurechnen: – voll: die Grundflächen von Räumen/ Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens 2 Metern; – zur Hälfte: die Grundflächen von Räumen/ Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens 1 Meter, aber weniger ...
chen Wohnungsabschlusses liegende Räume (z. B. Mansarden) sowie zu Wohnzwecken aus- gebaute Keller- und Bodenräume. Zur Ermittlung der Wohnfläche sind anzurechnen: – voll: die Grundflächen von Räumen/ Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens 2 Metern; – zur Hälfte: die Grundflächen von Räumen/ ...