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Zur Ermittlung der Wohnfläche sind anzurechnen: – voll: die Grundflächen von Räumen/ Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens 2 Metern; – zur Hälfte: die Grundflächen von Räumen/ Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens 1 Meter, aber weniger als 2 Metern; unbeheizbare Wintergärten, Schwimmbäder ...
Wohnung in m². Zur Wohnung zählen auch außerhalb des eigentli- chen Wohnungsabschlusses liegende Räume (z. B. Mansarden) sowie zu Wohnzwecken aus- gebaute Keller- und Bodenräume. Zur Ermittlung der Wohnfläche sind anzurechnen: – voll: die Grundflächen von Räumen/ Raumteilen mit einer lichten Höhe ...
Wohnung in m². Zur Wohnung zählen auch außerhalb des eigentli- chen Wohnungsabschlusses liegende Räume (z. B. Mansarden) sowie zu Wohnzwecken aus- gebaute Keller- und Bodenräume. Zur Ermittlung der Wohnfläche sind anzurechnen: – voll: die Grundflächen von Räumen/ Raumteilen mit einer lichten Höhe ...
Wohnung in m². Zur Wohnung zählen auch außerhalb des eigentli- chen Wohnungsabschlusses liegende Räume (z. B. Mansarden) sowie zu Wohnzwecken aus- gebaute Keller- und Bodenräume. Zur Ermittlung der Wohnfläche sind anzurechnen: – voll: die Grundflächen von Räumen/ Raumteilen mit einer lichten Höhe ...
Zur Ermittlung der Wohnfläche sind anzurechnen: – voll: die Grundflächen von Räumen/ Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens 2 Metern; – zur Hälfte: die Grundflächen von Räumen/ Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens 1 Meter, aber weniger als 2 Metern; unbeheizbare Wintergärten, Schwimmbäder ...
Fläche der Wohnung in m² Grundfläche der gesamten Wohnung in m². Zur Wohnung zählen auch außerhalb des eigentli- chen Wohnungsabschlusses liegende Räume (z. B. Mansarden) sowie zu Wohnzwecken aus- gebaute Keller- und Bodenräume. Zur Ermittlung der Wohnfläche sind anzurechnen: – voll: die Grundflächen ...
Zur Ermittlung der Wohnfläche sind anzurechnen: – voll: die Grundflächen von Räumen/ Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens 2 Metern; – zur Hälfte: die Grundflächen von Räumen/ Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens 1 Meter, aber weniger als 2 Metern; unbeheizbare Wintergärten, Schwimmbäder ...
Zur Ermittlung der Wohnfläche sind anzurechnen: – voll: die Grundflächen von Räumen/ Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens 2 Metern; – zur Hälfte: die Grundflächen von Räumen/ Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens 1 Meter, aber weniger als 2 Metern; unbeheizbare Wintergärten, Schwimmbäder ...
Wohnung in m². Zur Wohnung zählen auch außerhalb des eigentli- chen Wohnungsabschlusses liegende Räume (z. B. Mansarden) sowie zu Wohnzwecken aus- gebaute Keller- und Bodenräume. Zur Ermittlung der Wohnfläche sind anzurechnen: – voll: die Grundflächen von Räumen/ Raumteilen mit einer lichten Höhe ...
Zur Ermittlung der Wohnfläche sind anzurechnen: – voll: die Grundflächen von Räumen/ Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens 2 Metern; – zur Hälfte: die Grundflächen von Räumen/ Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens 1 Meter, aber weniger als 2 Metern; unbeheizbare Wintergärten, Schwimmbäder ...