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Sachsen-Anhalt, 15 Gebäude und Wohnungen sowie Wohnverhältnisse der Haushalte Bundesland Sachsen-Anhalt am 9. Mai 2011 Ergebnisse des Zensus 2011 Zensus 9. Mai 2011 Sachsen-Anhalt (Bundesland) Regionalschlüssel: 15 Seite 2 von 28 Inhaltsverzeichnis Einführung ...................................................................................................................................................
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Aktualisiert: 18:13 14.04.2023
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und Bodenräume. Zur Ermittlung der Wohnfl äche sind anzurechnen: • voll: die Grundfl ächen von Räumen/ Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens 2 Metern; • zur Hälfte: die Grundfl ächen von Räumen/ Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens 1 Meter, aber weniger als 2 Metern; unbeheizbare ...
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chen Wohnungsabschlusses liegende Räume (z. B. Mansarden) sowie zu Wohnzwecken aus- gebaute Keller- und Bodenräume. Zur Ermittlung der Wohnfläche sind anzurechnen: – voll: die Grundflächen von Räumen/ Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens 2 Metern; – zur Hälfte: die Grundflächen von Räumen/ ...
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Zur Ermittlung der Wohnfläche sind anzurechnen: – voll: die Grundflächen von Räumen/ Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens 2 Metern; – zur Hälfte: die Grundflächen von Räumen/ Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens 1 Meter, aber weniger als 2 Metern; unbeheizbare Wintergärten, Schwimmbäder ...
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zu Wohnzwecken aus- gebaute Keller- und Bodenräume. Zur Ermittlung der Wohnfläche sind anzurechnen: – voll: die Grundflächen von Räumen/ Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens 2 Metern; – zur Hälfte: die Grundflächen von Räumen/ Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens 1 Meter, aber weniger ...
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chen Wohnungsabschlusses liegende Räume (z. B. Mansarden) sowie zu Wohnzwecken aus- gebaute Keller- und Bodenräume. Zur Ermittlung der Wohnfläche sind anzurechnen: – voll: die Grundflächen von Räumen/ Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens 2 Metern; – zur Hälfte: die Grundflächen von Räumen/ ...
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chen Wohnungsabschlusses liegende Räume (z. B. Mansarden) sowie zu Wohnzwecken aus- gebaute Keller- und Bodenräume. Zur Ermittlung der Wohnfläche sind anzurechnen: – voll: die Grundflächen von Räumen/ Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens 2 Metern; – zur Hälfte: die Grundflächen von Räumen/ ...
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Zur Ermittlung der Wohnfläche sind anzurechnen: – voll: die Grundflächen von Räumen/ Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens 2 Metern; – zur Hälfte: die Grundflächen von Räumen/ Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens 1 Meter, aber weniger als 2 Metern; unbeheizbare Wintergärten, Schwimmbäder ...
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Zur Ermittlung der Wohnfläche sind anzurechnen: – voll: die Grundflächen von Räumen/ Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens 2 Metern; – zur Hälfte: die Grundflächen von Räumen/ Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens 1 Meter, aber weniger als 2 Metern; unbeheizbare Wintergärten, Schwimmbäder ...
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