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Da ich mit dem Inhalt des Bescheides in vollem Umfang einverstanden bin, verzichte ich namens und im Auftrag für den Zuwendungsempfänger unwiderruflich auf das Einlegen von Rechtsmitteln. Damit wird Ihr Bescheid bestandskräftig und kann von mir nicht mehr angefochten werden. Die genannte Zuwendung kann unverzüglich ...
S. 2 LBesG LSA entsteht der Anspruch auf Besoldung jedoch erst mit dem Tag, an dem die Ernennung wirksam wird. Die Ernennung wird mit Aushändigung der Ernennungsurkunde am 04.10.2023 wirksam. Gemäß § 3 Abs. 3 LBesG LSA Anspruch auf Besoldung nicht für einen vollen Kalendermonat (04.10. – 31.10.2023 = ...
für Landwirtschaft und Umwelt richten. Der betroffenen Öffentlichkeit wurde die Möglichkeit eröffnet, bis zum 1. August 2014 Stellungnahmen bei der EU-Verwaltungsbehörde einzureichen. Grenzüberschreitende Konsultationen haben nicht stattgefunden, da nicht von „erheblichen Umweltauswirkungen“ auf andere Länder ...
Die Ergebnisniederschriften und sonstigen, im Rahmen der Arbeit des Begleitaus- schusses genutzten und verteilten Unterlagen sind vertraulich zu behandeln. Artikel 6 (Stimmrecht, Stimmrechtsübertragung) (1) Die Mitglieder nach Art. 3 Absatz 1, Buchstaben a) und b) haben volles Stimmrecht. (2) Die Mitglieder nach Art. 3 ...
JB 2013, Teil 1 Landesrechnungshof Sachsen-Anhalt Jahresbericht 2013 Haushalts- und Wirtschaftsführung im Haushaltsjahr 2012 Teil 1 Denkschrift und Bemerkungen Landesrechnungshof Sachsen-Anhalt Dienstgebäude Kavalierstraße 31, 06844 Dessau-Roßlau Telefon: 0340 2510-0 Fax: 0340 2510-310 Ernst-Reuter-Allee...
3.1 4. Zwangsvollstreckungen und Pfändungen lfd. Nr. Gegenstand u. Datum der Zwangsvollstreckung / Pfändung (mit Angabe von Gerichtsvollzieher und DR-Nr. des Pfän- dungsprotokolls bzw. von Gericht und Aktenzeichen des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses) Datum der Pfän- dungs- maßnah me Name ...
werden durch die diesem Gesetz als Zweite Anlage beigefügten „Allgemeine Bestimmungen 2015/2016“ ergänzt. (2) Das Ministerium der Finanzen wird ermächtigt, die Stellen, die bis zur Verkündung dieses Gesetzes im Wege der Abwei chung von den Stellenübersichten des Haushaltsjahres 2014 zu den für beamtete und richterliche ...
und Richter 1.080.120.000 1.181.467.900 427 Beschäftigungsentgelte, Vergütungen, Honorare für nebenamtlich und nebenberuflich Tätige 19.778.000 30.753.300 428 Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 1.237.432.800 1.181.869.700 429 Nicht aufteilbare Bezüge, Entgelte und Nebenleistungen 18.719.800 ...
und Richter 1.080.120.000 1.181.467.900 427 Beschäftigungsentgelte, Vergütungen, Honorare für nebenamtlich und nebenberuflich Tätige 19.778.000 30.753.300 428 Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 1.237.432.800 1.181.869.700 429 Nicht aufteilbare Bezüge, Entgelte und Nebenleistungen 18.719.800 ...
(Staßfurt), Coll. heiniG (Berlin), Coll. JunG (Athenstedt), Coll. lehMann (Oranienbaum), Coll. Malchau (Schönebeck), Coll. niess (Aulosen), Coll. Pannicke (Leipzig), Coll. richter (Stendal), Coll. schMiedt- chen (Weißandt-Gölzau), Coll. schöne (Dessau), Coll. scholze (Gernrode), Coll. sPrick (Hannover), Coll. ...