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des Sees wurde durch eine Echolotmessung mit 11,7 m ausgemessen (VÖLKER 1997). Von der Form her ist der See eine Schüssel mit relativ steil abfallenden Ufern. An den Rändern rutschen Laub und Geäst in die Tiefe. Die Randzonen sind schlammig, der tiefere Bereich des Seebodens zeigt dagegen einen festen ...
mit Quercus robur, Ulmus laevis, Ulmus minor, Fraxinus excelsior oder Fraxinus angustifolia (Ulmenion minoris) Hecken, Baumgruppen, Baumreihen, Alleen und Einzelbäume Naturnahe Laub- und Laubmischwälder 9160 Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Eichen-Hainbuchenwald (Carpinion betuli) ...
an verschiedenen Orten in Höhenlagen von 400–813 m üNN im Nationalpark Harz nachgewiesen werden (nationalParkVerWaltunG harz 2019). rudolPh (1982) gibt als Entwicklungsstät- ten alte, meist stark vermulmte Baumstöcke verschie- dener Laub- und Nadelbäume an und verweist auf das Erscheinen der Imagines in den ersten ...
Familienangehörige sowie sämtliche Arbeitnehmerinnen und Arbeit- nehmer (abhängig Beschäftigte) einschließlich Auszubildenden. Einbezogen sind auch vor- übergehend nicht länger als ein Jahr Abwesende (z. B. wegen Krankheit, Urlaub). Bei Vollzeitbeschäftigten entspricht die durchschnittliche Arbeitszeit der orts-, ...
Monaten, wobei kurze Unterbrechungen unberücksichtigt bleiben. Nicht als gewöhnlicher Aufenthalt zählen Auf- enthalte zu Urlaubs-, Besuchs- oder Erholungszwecken sowie Kuren oder Ähnliches von unter einem Jahr Dauer. Bei einer Verteilung oder Zuweisung nach dem Asyl- oder Aufenthaltsgesetz ...
B. tätige Inhaberinnen und Inhaber, unbezahlt mithelfende Familienangehörige sowie sämtliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (ab- hängig Beschäftigte) einschließlich Auszubildenden. Einbezogen sind auch vorübergehend nicht länger als ein Jahr Abwesende (z. B. wegen Krankheit, Urlaub ...
und Inhaber, unbezahlt mithelfende Familienangehörige sowie sämtliche Arbeitnehmerinnen und Arbeit- nehmer (abhängig Beschäftigte) einschließlich Auszubildenden. Einbezogen sind auch vor- übergehend nicht länger als ein Jahr Abwesende (z. B. wegen Krankheit, Urlaub). Bei Vollzeitbeschäftigten entspricht ...
B. tätige Inhaberinnen und Inhaber, unbezahlt mithelfende Familienangehörige sowie sämtliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (ab- hängig Beschäftigte) einschließlich Auszubildenden. Einbezogen sind auch vorübergehend nicht länger als ein Jahr Abwesende (z. B. wegen Krankheit, Urlaub ...
B. tätige Inhaberinnen und Inhaber, unbezahlt mithelfende Familienangehörige sowie sämtliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (ab- hängig Beschäftigte) einschließlich Auszubildenden. Einbezogen sind auch vorübergehend nicht länger als ein Jahr Abwesende (z. B. wegen Krankheit, Urlaub ...
B. tätige Inhaberinnen und Inhaber, unbezahlt mithelfende Familienangehörige sowie sämtliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (ab- hängig Beschäftigte) einschließlich Auszubildenden. Einbezogen sind auch vorübergehend nicht länger als ein Jahr Abwesende (z. B. wegen Krankheit, Urlaub ...