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GWB dessen Kosten zu tragen. Die Höhe der Kosten bestimmt sich nach dem personellen und sachlichen Verwal- tungsaufwand, welchen der Antrag bei der Kammer verursacht hat, und der wirtschaftlichen Bedeutung des Gegenstandes des Nachprüfungsverfahrens, § 128 Abs. 2 GWB. Danach beträgt die Mindestgebühr ...
unter Vorsitz des Leitenden Regie- rungsdirektors ……….. sowie unter Mitwirkung der hauptamtlichen Beisitzerin Frau ………. und des ehrenamtlichen Beisitzers Herrn ………… beschlossen: 1. Es wird festgestellt, dass die Antragstellerin durch die Antrags- gegnerin in ihren Rechten verletzt wurde. 2. Die Antragsgegnerin ...
zu dem von ihm gestellten Anträgen in diesen Verfahren maßgeb- lich. Vorliegend wird dem Antrag der Antragstellerin auf Feststellung von Rechtsverletzungen nicht entsprochen. Somit kommt es zum Unterliegen der Antragstellerin, so dass diese die Kosten des Verfahrens zu tragen hat. Ausgehend von den Bestimmungen des § 128 ...
vor der Vergabe- kammer von demjenigen bzw. denjenigen zu tragen, die im Verfahren unterliegen. Für die Beurteilung des Obsiegens bzw. Unterliegens eines Beteiligten ist allein der Ausgang des Nachprüfungsverfahrens im Verhältnis zu dem von ihm gestellten Antrag in diesem Verfah- ren maßgeblich. ...
nicht verpflichtet sei auszugleichen. Bis zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe beteiligte sich die Antragstellerin mit Angeboten für alle Lose an den Vergabeverfahren. Am 30.11.2017 hat der Verfahrensbevollmächtigte der Antragstellerin per Fax Nachprüfungs- anträge bei der Vergabekammer gestellt. ...
besteht nicht. Die Antrags- und Bewilligungsstelle entschei det aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. 2. Gegenstand der Förderung 2.1 Gegenstand der Förderung sind folgende konzept basierte Investitionen in den Kultureinrichtungen: a) kontaktlose ...
Sachsen-Anhalt (SVBl. LSA) veröffentlichten Texte. 2.3 Bei absehbarer Mehrarbeit über vier Wochen hinaus sind entsprechende Anträge unter Verwendung des Formblattes der Anlage 2 dem Landesschulamt rechtzeitig vorzulegen. Bei der Anordnung von Mehrarbeit stellt das Landesschulamt umgehend ...
1 Empfänger (zuständige Behörde) Landesverwaltungsamt Referat 409 - Obere Jagdbehörde Dessauer Str. 70 06118 Halle (Saale) Art des Antrags Neuantrag Änderungsantrag zum Antrag vom: ____________________________ 2. Projektbezeichnung der zu fördernden Maßnahme 1. Antragsteller Name / Bezeichnung ...
und das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik (ABI. L 231 vom 30. 6. 2021, S. 159; L 261 vo爀渀 22. 7. 2021, S. 58; L 450 vom 16. 12. 2021, S. 158; L 241 vom 19. 9. 2022, S. 16; L 65 vom 2. 3. 2023, S. 59), zuletzt geändert durch Verordnung (EU) 2023/955 (ABI. L 130 vom 16. 5. ...
vor der Vergabe- kammer von demjenigen bzw. denjenigen zu tragen, die im Verfahren unterliegen. Für die Beurteilung des Obsiegens bzw. Unterliegens eines Beteiligten ist allein der Ausgang des Nachprüfungsverfahrens im Verhältnis zu dem von ihm gestellten Antrag in diesem Verfah- ren maßgeblich. ...