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Gl Haftungsausschluss Der vorliegende Text dient lediglich der Information. Rechtsverbindlichkeit haben ausschließlich die im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt (GVBl. LSA) oder im Schulverwaltungsblatt des Landes Sach- sen-Anhalt (SVBl. LSA) veröffentlichten Texte. ...
geregelt: I. Direktorin des Amtsgerichts Zufall 1. Sachen der Registerzeichen 11 BRs, 12 BRs, 11 Cs, 12 Cs, 11 Ds, Gs, 12 Ls, 11 VRJs, 12 VRJs, 13 OWi mit den Endziffern 0 – 3 mit Ausnahme der der Abteilung IV. zugewiesenen Verfahren, 15 OWi mit den Endziffern 0 – 3 mit Ausnahme der der Abteilung IV. ...
2025, Seite 81 Eltern im Prozess der Berufsorientierung und Berufswahl* Weiterentwicklung durch Werner Sacher (2022) • Das Modell der Kooperation versteht sich nicht als bloßer Kriterienkatalog, sondern als integratives Rahmenmodell. • Es verbindet verschiedene Dimensionen: • Ziele und Erfolgskriterien, ...
Reihenfolge. Diese Reihenfolge bleibt auch bei Ablehnung eines Vertreters bestehen. Wird ein Befangenheitsgesuch als begründet erachtet, so ist die Sache vom planmäßigen Vertreter gemäß II. weiter zu verhandeln unter Beibehaltung des alten Aktenzeichens, jedoch unter Anrechnung auf die Quote. Bei Abgabe wegen ...
............................................................................................. 30 - 32 Art Ursache Erste Behinderung .................................................... 33 - 34 35 - 36 Zweite Behinderung .................................................. 37 - 38 39 - 40 Dritte Behinderung .................................................... 41 - 42 43 - 44 Statistisches ...
eine abweichende Beurteilung der Sonderzuständigkeit, ist die Sache an den für diese zuständigen Senat abzugeben. Bei Rechtsmitteln gegen Neben- oder Zwischenentscheidungen ist der Charakter der Hauptsache maßgebend. Unter Erinnerungen und Beschwerden gegen Entscheidungen in zivilrechtlichen Gebühren- ...
ihre Arbeit gewöhnlich im Landkreis Harz verrichtet oder gewöhnlich verrichtet hat. Später wieder aufgerufene Verfahren des ehemaligen Arbeitsgerichts Halberstadt, gleich welcher Verfahrensart, sind der Kammer zuzuteilen, der die nächste neue Sache in dieser Verfahrensart zuzuteilen wäre. (4) ...
in der Rechtsmittelinstanz einschließlich etwaigen Hilfsvorbrin- gens und einer etwaigen (ggf. hilfsweise geltend gemachten) Aufrechnung eine ab- weichende Beurteilung der Sonderzuständigkeit, ist die Sache an den für diese zu- ständigen Senat abzugeben. Bei Rechtsmitteln gegen Neben- oder Zwischenentscheidungen ...
des Betreuungspersonals‘ 20 Tabelle 6: Geplante und bewilligte Mittel der Aktionen 22./52.08 und 22./52.09 21 Tabelle 7: Geplante und bewilligte Mittel der Aktion 22./52.10 21 EVALUATION DER FÖRDERUNG VORSCHULISCHER UND SCHULISCHER BILDUNG IM RAHMEN DER EU-STRUKTURFONDS SACH- SEN-ANHALT 2007-2013 6 1. EINLEITUNG 1.1 ...
Hilfsvorbringens und einer etwaigen (ggf. hilfsweise geltend gemachten) Aufrechnung eine abweichende Beurteilung der Sonderzuständigkeit, ist die Sache an den für diese zuständigen Senat abzugeben. Bei Rechtsmitteln gegen Neben- oder Zwischenentscheidungen ist der Charakter der Hauptsache maßgebend. ...