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von ihnen zu beschädigen, zu zerstören oder zu entnehmen, 4. Hunde unangeleint laufen zu lassen, 5. das Schutzgebiet mit Motorfahrzeugen zu befahren, 6. Feuer anzuzünden, 7. Wiesen und sonstiges Grünland umzubrechen, 8. Wildäcker, Kirrungen und Futterstellen anzulegen, 9. in der Wilden Saale außerhalb der vor Ort ...
zu entnehmen, zu beschädigen, auszugraben oder auszureißen, 6. Lebensräume von geschützten Pflanzen zu beseitigen oder zu verändern, 7. Hunde unangeleint laufen zu lassen, 8. bauliche Anlagen zu errichten, auch wenn sie keiner anderweitigen Genehmigung bedürfen, 9. Bodenschätze abzubauen, 10. Deponien aller Art ...
oder zu entnehmen, 4. Hunde unangeleint laufen zu lassen, 5. Wiesen und sonstiges Grünland umzubrechen, 6. Wildäcker anzulegen, 7. Erstaufforstungen vorzunehmen, 8. zu reiten, 9. sportliche, touristische oder sonstige Veranstaltungen durchzuführen, 10. Horst- und Höhlenbäume einzuschlagen. (2) Nach § 17 Abs. 2 Satz ...
mit der Saatstärke auf den Kornertrag der Hybridsor- te Hobbit im Vergleich mit der Li- niensorte Souleyka geprüft. Hob- bit brachte im Gesamtmittel einen Mehrertrag von 4,8 dt/ha gegen- über Souleyka. Auf den Saatter- min reagierten jedoch beide Sor- ten gleich. Die höchsten Erträge wurden im Mittel jeweils ...
Kiesentnahmeflächen M_Komp_1-7: Aussichts- und Ruheplätze M_Komp_1-8: Erhaltung des Wegenetzes / Anlage eines Rundweges M_Komp_2: Naturschutzfachliche Aufwertung ausserhalb der Antragsfläche in der Kompensationsfläche Nord M_Komp_3-1: Naturschutzfachliche Aufwertung ausserhalb der Antragsfläche ...
Aussichts- und Ruheplätze M_Komp_1-8: Erhaltung des Wegenetzes / Anlage eines Rundweges M_Komp_2: Naturschutzfachliche Aufwertung ausserhalb der Antragsfläche in der Kompensationsfläche Nord M_Komp_3-1: Naturschutzfachliche Aufwertung ausserhalb der Antragsfläche in der Kompensationsfläche Süd ...
nicht an die regulären Zeitpunkte gebunden. Die Verord- nung über die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Bil- dungs-, Beratungs- und Unterstützungsbedarf vom 8.8.2013 (GVBl. LSA S. 414) in der je- weils geltenden Fassung bleibt unberührt. 4. Formen der Organisation des Unterrichts beim ...
nicht an die regulären Zeitpunkte gebunden. Die Verord- nung über die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Bil- dungs-, Beratungs- und Unterstützungsbedarf vom 8.8.2013 (GVBl. LSA S. 414) in der je- weils geltenden Fassung bleibt unberührt. 4. Formen der Organisation des Unterrichts beim ...
mit dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, ver pflichtet. (5) Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe und die Tagespflegeperson für Kinder haben eine Vereinbarung nach § 8a Abs. 4 des Achten Buches Sozialgesetzbuch zu schließen. Die Vereinbarung soll vor Aufnahme der Tätig keit geschlossen ...
in einer veränderten Gesamtperspektive. Bisher existierten am Gymnasium drei deutlich voneinander getrennte Kurse: „Lernmethoden“ für die Schuljahrgänge 5/6, „Einführung in die Arbeit mit dem PC“ für 7/8 sowie „Moderne Medienwelten“ als Wahlpflicht- kurs für den Schuljahrgang 9. Der Rahmenplan erweitert und verbindet ...