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Automated Public Turing test to tell Computers and Humans Apart, siehe http://de.wikipedia.org/wiki/CAPTCHA. OHSN_final.doc1 Seite 10  Meldungen anderer Nutzer. Diese Vorkehrungen11 können systematische Massendownloads von Profildaten erschweren, sind jedoch nicht lückenlos12 und erfordern ein permanentes ...
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Aktualisiert: 17:42 14.04.2023
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Bosnien und Herzegowina 10 Europa - Quiz Wie gut kennst du dich mit Europa aus? Teste dein Wissen! Sachsen-Anhalt wählt Europa - ab 16! Instagram: europa_in_sachsen_anhalt Das Projekt wird gefördert aus den Mitteln der Staatskanzlei und des Ministeriums für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt. Die Inhalte ...
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Aktualisiert: 00:16 08.12.2024
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nur mit Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde errichtet, hergestellt, wesentlich verändert oder beseitigt werden. Seite 4 3. Obstbäume, Beerensträucher, Rebstöcke, Hopfenstöcke, einzelne Bäume, Hecken, Feld- und Ufergehölze dürfen nur in Ausnahmefällen, soweit landeskulturelle Belange, insbesondere ...
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Aktualisiert: 21:09 14.04.2023
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Obstbäume, Beerensträucher, Rebstöcke, Hopfenstöcke, einzelne Bäume, Hecken, Feld- und Ufergehölze dürfen nur in Ausnahmefällen, soweit landeskulturelle Belange, insbe- sondere des Naturschutzes und der Landschaftspflege nicht beeinträchtigt werden, mit Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde beseitigt ...
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Aktualisiert: 21:09 14.04.2023
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oder beseitigt werden (§ 34 Abs. 1 Nr. 2 FlurbG) c) Obstbäume, einzelne Bäume, Hecken, Feld- und Ufergehölze dürfen nur in Ausnahmefäl- len, soweit landeskulturelle Belange, insbesondere des Naturschutzes und der Landespflege, nicht beeinträchtigt werden, mit Zustimmung der Flurneuordnungsbehörde beseitigt ...
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Aktualisiert: 21:09 14.04.2023
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dürfen nur mit Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde errichtet, hergestellt, wesentlich verändert oder beseitigt werden. 3. Obstbäume, Beerensträucher, Rebstöcke, Hopfenstöcke, einzelne Bäume, Hecken, Feld- und Ufergehölze dürfen nur in Ausnahmefällen, soweit landeskulturelle Belange, insbesondere ...
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Aktualisiert: 21:01 14.04.2023
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oder beseitigt werden (§ 34 Abs. 1 Nr. 2 FlurbG) c) Obstbäume, einzelne Bäume, Hecken, Feld- und Ufergehölze dürfen nur in Ausnahmefällen, soweit landeskulturelle Belange, insbesondere des Naturschutzes und der Landespflege, nicht beeinträchtigt werden, mit Zustimmung der Flurneuordnungsbehörde beseitigt ...
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Aktualisiert: 21:01 14.04.2023
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hergestellt, wesentlich verändert oder beseitigt werden. 3. Obstbäume, Beerensträucher, Rebstöcke, Hopfenstöcke, einzelne Bäume, Hecken, Feld- und Ufergehölze dürfen nur in Ausnahmefällen, soweit landeskulturelle Belange, insbesondere des Naturschutzes und der Landschaftspflege nicht beeinträchtigt werden, ...
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Aktualisiert: 21:01 14.04.2023
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dürfen nur mit Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde errichtet, hergestellt, wesentlich verändert oder beseitigt werden. 3. Obstbäume, Beerensträucher, Rebstöcke, Hopfenstöcke, einzelne Bäume, Hecken, Feld- und Ufergehölze dürfen nur in Ausnahmefällen, soweit landeskulturelle Belange, insbesondere ...
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Aktualisiert: 21:01 14.04.2023
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dürfen nur mit Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde errichtet, hergestellt, wesentlich verändert oder beseitigt werden. 3. Obstbäume, Beerensträucher, Rebstöcke, Hopfenstöcke, einzelne Bäume, Hecken, Feld- und Ufergehölze dürfen nur in Ausnahmefällen, soweit landeskulturelle Belange, insbesondere ...
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Aktualisiert: 21:01 14.04.2023
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