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Handwerk, Bau, Energie Herr Dr. Lehmann Telefon: 0345 2318-305 Frau Richter-Grünewald Telefon: 0345 2318-702 Frau Hannemann Telefon: 0345 2318-777 Frau Heyl Telefon: 0345 2318-716 Frau Booch Telefon: 0345 2318-715 Telefax: 0345 2318-913 E-Mail: info@stala.mi.sachsen-anhalt.de Internet: ...
Flächenidentifizierungs- system als landwirtschaftliche Flächen erfasst sind, solange deren landwirtschaftliche Nutzung andauert, 4. Flächen, die als Baumschulen verwendet werden, sowie in der Flur oder im bebauten Gebiet ge- legene kleinere Flächen, die mit einzelnen Baumgruppen, Baumreihen oder mit Hecken bestockt ...
Randstreifen, Saumstruktu- ren, Hecken, Gebüschen, Bäumen und un- befestigten Feldwegen, • Pestizid- und Düngereinsatz, insbesondere Mitbegiftung und -düngung von Feld- und Waldrändern sowie kleinen naturnahen Ha- bitaten in der Agrarlandschaft; Insektizid- und Herbizideinsatz in Gärten, Grünanlagen ...
210316_EVPLAN Ingenieurbüro GmbH Seite 3 von 3 Lfd. Nr. Parameter Verfahren 5 Coliforme Bakterien nicht belegt 6 Eisen Fe Spectroquant Eisen-Test 100769 2011-04 7 Färbung (spektraler Absorp-tionskoeffizient Hg 436 nm) DIN EN ISO 7887 (C 1) Verfahren B 2012-04 8 Geruch DIN EN 1622 (B 3) 2006-10 9 Geschmack DIN ...
Kurzumtriebsplantagen, Baumschulen, einzelne Baumgruppen und -reihen, Hecken sowie zum Wohnbereich gehörende Parkanlagen. Grundsätze der Waldbewirtschaftung Im Rahmen seiner jeweiligen Zweckbestimmung ist der Wald nach anerkannten forstlichen Grundsätzen nachhaltig und ordnungsgemäß zu bewirtschaften. Beschränkung ...
hergestellt, wesentlich verändert oder beseitigt werden. 3. Obstbäume, Beerensträucher, Rebstöcke, Hopfenstöcke, einzelne Bäume, Hecken, Feld- und Ufergehölze dürfen nur in Ausnahmefällen, soweit landeskulturelle Belange, insbesondere des Naturschutzes und der Landschaftspflege nicht beeinträchtigt werden, ...
der Flurbereinigungsbehörde errichtet, hergestellt, wesentlich verändert oder beseitigt werden. − Obstbäume, Beerensträucher, Rebstöcke, Hopfenstöcke, einzelne Bäume, Hecken, Feld- und Ufergehölze dürfen nur in Ausnahmefällen, soweit landeskulturelle Belange, insbe- sondere des Naturschutzes und der Landschaftspflege ...
in der freien Natur unter die Regelungen des § 40: • die Anlage von Hecken und Flurgehölzen in der Flurneuordnung, • Uferbegrünung an Gewässern, • Anlage von Waldmänteln, • Begrünung von Straßen und anderen Verkehrswegen außerhalb des urbanen Raums • Rekultivierung von Bergbaufolgelandschaften. Die Kategorie ...
Kurzumtriebsplantagen, Baumschulen, einzelne Baumgruppen und -reihen, Hecken sowie zum Wohnbereich gehörende Parkanlagen. Grundsätze der Waldbewirtschaftung Im Rahmen seiner jeweiligen Zweckbestimmung ist der Wald nach anerkannten forstlichen Grundsätzen nachhaltig und ordnungsgemäß zu bewirtschaften. Beschränkung ...
Tiere sind kommen sie in Wäldern, Hecken, auf Wiesen, Äckern, aber auch in Dörfern und Städten gut zurecht. Lebensraum 3 Fotos © www.apfelsinis-fotowelt.de Natürliche Feinde hat der Fuchs bei uns kaum mehr. Nur größere Raubvögel oder Wolf, Luchs und Bär könnten ihm gefährlich werden. Doch der größte ...