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der Lagerstätte 1 Bodenfunktionsbewertungsverfahren des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (BFBV-LAU), vorläufige Handlungsempfehlung zur Anwendung des Bodenfunktionsbewertungsverfahrens 116 DR. U.-E. DORSTEWITZ + PARTNER UVS / UVP-Bericht zum Antrag Seite 22 auf Planänderung Burg-Sachsenkamm 08-2016 ...
und Querne) Summe LE-Priorität 3 90.000.000 10,5 4C 17 Hecken und Feldgehölze als Strukturelemente Nichtproduktive Investitionen in Verbindung mit der Einhaltung von Agrar-, Umwelt- und Klimazielen 3.999.900 0,5 MLU 4A 20 Maßnahmen zur Verbesserung der Biodiversität und für das Schutzgebietssystem Natura 2000 ...
auf die Coronavirus-Krise finden Sie unter folgendem Link: https://ec.europa.eu/info/live-work-travel-eu/health/coronavirus-response_de (cb / cha) zurück zum Inhaltsverzeichnis Beihilferechtliche Erleichterungen im Zuge der COVID-19-Pandemie Mit dem Ausbruch der COVID-19-Pandemie und dem damit verbundenen Lockdown ...
aus Seen mit Flächen >1000 ha fußt und eine Prüfung der verwendeten Klassengrenzen noch aussteht, wurde er in Ermangelung von Alternativen in diesem Projekt zur Anwendung gebracht. Da der Entwurf bisher nicht veröffentlicht wurde, nachfolgend eine Dar- stellung der wesentlichen Prinzipien ...
oder beseitigt werden. 3. Obstbäume, Beerensträucher, Rebstöcke, Hopfenstöcke, einzelne Bäume, Hecken, Feld- und Ufergehölze dürfen nur in Ausnahmefällen, soweit landeskulturelle Belange, insbeson- dere des Naturschutzes und der Landschaftspflege nicht beeinträchtigt werden, mit Zustimmung ...
errichtet, hergestellt, wesentlich verän- dert oder beseitigt werden. 3. Obstbäume, Beerensträucher, Rebstöcke, Hopfenstöcke, einzelne Bäume, Hecken, Feld- und Ufergehölze dürfen nur in Ausnahmefällen, soweit landeskulturelle Belange, insbeson- dere des Naturschutzes und der Landschaftspflege ...
Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen, Hangterrassen und ähnliche Anlagen dürfen nur mit Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde errichtet, hergestellt, wesentlich verän- dert oder beseitigt werden. 3. Obstbäume, Beerensträucher, Rebstöcke, Hopfenstöcke, einzelne Bäume, Hecken, Feld- und Ufergehölze ...
Beerensträucher, Rebstöcke, Hopfenstöcke, einzelne Bäume, Hecken, Feld- und Ufergehölze dürfen nur in Ausnahmefällen, soweit landeskulturelle Belange, insbesondere des Naturschutzes und der Landschaftspflege nicht beeinträchtigt werden, mit Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde beseitigt werden. ...
Brunnen, Gräben, Einfriedungen, Hangterrassen u. ä. Anlagen dürfen nur mit Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde errichtet, hergestellt, wesentlich verändert oder beseitigt werden. 3. Obstbäume, Beerensträucher, Rebstöcke, Hopfenstöcke, einzelne Bäume, Hecken, Feld- und Ufergehölze dürfen ...
Obstgehölze Einschließlich Säulenformen, Spalierformen und anderer Formen. Formgehölze Formgehölze sind Gehölze, die durch wiederholten Schnitt ( oder Formung durch Drähte oder Bindungen ) in geo- metrische oder unregelmäßige Form gebracht werden. Formgehölze sind meist Gehölzarten, die auch als Hecken ...