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bei juristischen Personen, z. B. GmbH und AG - durch den Sitz der Gesellschaft bestimmt. Wahlweise kann die Klage auch an einem besonderen Gerichtsstand erhoben werden. In arbeitsrechtlichen Streitigkeiten kommen insoweit der Gerichtsstand der Niederlassung und des Erfüllungsortes in Betracht. In den meisten ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 02:09 26.01.2025
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bei juristischen Personen, z. B. GmbH und AG - durch den Sitz der Gesellschaft bestimmt. Wahlweise kann die Klage auch an einem besonderen Gerichtsstand erhoben werden. In arbeitsrechtlichen Streitigkeiten kommen insoweit der Gerichtsstand der Niederlassung und des Erfüllungsortes in Betracht. In den meisten ...
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