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überprüft werden. Es sollten nur Straftaten aufgenommen werden, deren Aufklärung in besonderem Maße auf die Telekommunikationsüberwachung angewiesen ist, die mit einer bestimmten gesetzlichen Mindeststrafe (z. B. ein Jahr) bedroht sind und die auch im Einzelfall schwer wiegen. Die vorgesehene ...
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Aktualisiert: 05:49 21.11.2025
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Aktualisiert: 05:50 21.11.2025
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