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zu machen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i.V. m. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen. Bei der Weiterbearbeitung ist zu prüfen, ...
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Aktualisiert: 23:59 30.12.2025
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Aktualisiert: 02:10 10.05.2024
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