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Belange sind gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i.V. m. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen. Bei der Weiterbearbeitung ist zu prüfen, ob Straßenbegleitgrün berücksichtigt werden kann. Hinweise: ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 23:45 10.01.2026
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