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und Freiflächenphotovoltaikanlagen betroffen sind, finanziell an diesen Erneuerbare-Energien-Anlagen zu beteiligen. Bisher traf das nur auf neue Anlagen zu. Nun ist eine finanzielle Beteiligung auch an Bestandsanlagen möglich. Als Kommune können Sie Zahlungen i. H. v. bis zu 0,2 ct pro kWh für die tatsächlich eingespeisten ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 01:01 30.03.2025
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und Freiflächenphotovoltaikanlagen betroffen sind, finanziell an diesen Erneuerbare-Energien-Anlagen zu beteiligen. Bisher traf das nur auf neue Anlagen zu. Nun ist eine finanzielle Beteiligung auch an Bestandsanlagen möglich. Als Kommune können Sie Zahlungen i. H. v. bis zu 0,2 ct pro kWh für die tatsächlich eingespeisten ...
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