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werden nach der Anreizregulierungsverordnung ( ARegV ) den Netzbetreibern für jedes Kalenderjahr von der zuständigen Regulierungsbehörde Erlösobergrenzen auf Basis einer umfassenden Kostenprüfung unter Berücksichtigung von Effizienzvorgaben (Ermittlung der unternehmensindividuellen Effizienz mit Hilfe statistischer Verfahren) und allgemeiner ...
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