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der öffentlichen Stellen des Landes. Dieses Register enthält keine personenbezogenen Daten einzelner Betroffener (vgl. auch II. Tätigkeitsbericht, S. 10).  Obwohl nach § 25 Abs. 2 DSG-LSA das Register von jedermann eingesehen werden kann und diese Einsichtnahme nach § 25 Abs. 3 DSG-LSA kostenfrei ist, ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 10:51 07.07.2023
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