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der Regulierungsbehörde unverzüglich nach der Betriebsaufnahme  zu erklären, dass er die Vorkehrungen nach Nummer 1 getroffen hat sowie  eine im Inland gelegene Stelle zu benennen, die für ihn bestimmte Anordnungen zur Überwachung der Telekommunikation entgegennimmt,  der Regulierungsbehörde den unentgeltlichen ...
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Aktualisiert: 08:45 07.07.2023
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Aktualisiert: 02:24 18.10.2024
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Aktualisiert: 02:23 18.10.2024
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Aktualisiert: 02:23 18.10.2024
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Aktualisiert: 23:33 17.10.2024
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Nichtamtlicher Text in der im Zeitraum des I. Tätigkeitsberichts gültigen Fassung. § 23 DSG-LSA - Durchführung der Aufgaben (1) Die öffentlichen Stellen sind verpflichtet, den Landesbeauftragten für den Datenschutz und seine Beauftragten bei der Erfüllung ihrer Aufgaben ...
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Aktualisiert: 10:02 14.05.2025
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Nichtamtlicher Text in der im Zeitraum des II. Tätigkeitsberichts gültigen Fassung. § 23 DSG LSA - Durchführung der Aufgaben (1) Die öffentlichen Stellen sind verpflichtet, den Landesbeauftragten für den Datenschutz und seine Beauftragten bei der Erfüllung ihrer Aufgaben ...
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Aktualisiert: 10:02 14.05.2025
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