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zu einer amtlichen Tätigkeit steht. Informationen sind in dienstlichem Zusammenhang erlangt, wenn sie der öffentlichen Stelle im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung zugegangen sind (OVG NRW, Beschluss vom 18. Mai 2009, Az.: 8 A 2701/08). Dabei spielt es grundsätzlich keine Rolle, wie die Stelle die Information gewonnen ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 07:28 22.02.2026
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