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und übermittelt werden. (1a) § 20 Abs. 5 des Bundesdatenschutzgesetzes gilt entsprechend. (2) Sozialdaten sind zu löschen, wenn ihre Speicherung unzulässig ist. Sie sind auch zu löschen, wenn ihre Kenntnis für die verantwortliche Stelle zur rechtmäßigen Erfüllung der in ihrer Zuständigkeit liegenden Aufgaben ...
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Aktualisiert: 08:45 07.07.2023
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Nichtamtlicher Text in der im Zeitraum des VIII. Tätigkeitsberichts gültigen Fassung. § 23 SÜG LSA - Übermittlung und Zweckbindung (1) Die im Rahmen der Sicherheitsüberprüfung gespeicherten personenbezogenen Daten dürfen von der zuständigen Stelle oder mitwirkenden Behörde nur für   ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 08:45 07.07.2023
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und übermittelt werden. (1a) § 20 Abs. 5 des Bundesdatenschutzgesetzes gilt entsprechend. (2) Sozialdaten sind zu löschen, wenn ihre Speicherung unzulässig ist. Sie sind auch zu löschen, wenn ihre Kenntnis für die verantwortliche Stelle zur rechtmäßigen Erfüllung der in ihrer Zuständigkeit liegenden Aufgaben ...
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Aktualisiert: 08:46 07.07.2023
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In einem Schreiben vom 12. Juni 2012 an die Staatskanzlei und die Ministerien des Landes zur Erhöhung des Bekanntheitsgrades des Gesetzes sowie der Beachtung der Veröffentlichungspflichten hat das Innenministerium die im Landtag zum IZG LSA gefasste Entschließung sowie die Mitteilung über die Beschlussrealisierung ...
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Aktualisiert: 14:43 20.04.2025
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