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die der Anzeigepflicht nach § 3 nicht nachgekommen sind, und mit der Erhebung der dafür erforderlichen Daten, gelten die für die Datenverarbeitung im Auftrag anwendbaren Bestimmungen. (2) Beauftragen die Landesrundfunkanstalten eine andere Stelle mit der Einziehung der Rundfunkgebühren, verarbeitet ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 08:45 07.07.2023
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