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Wenn sie nicht erwerbstätig sind, gilt dies bis zum 23. Lebensjahr. Liegt eine Schul- oder Berufsausbildung vor, ist eine Familienversicherung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres möglich. Wurde die Schul- oder Berufsausbildung durch Erfüllung einer gesetzlichen Dienstpflicht des Kindes unterbrochen oder verzögert, ...
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Aktualisiert: 02:25 11.02.2026
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