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und Bürgern können mit Beträgen zwischen 5.000 und 15.000 Euro pro Projekt ko-finanziert werden. Gefördert werden können nationale Non-Profit Organisationen sowie juristische Personen (ebenfalls non-profit, also z.B. Vereine, Verbände, Schulen, Universitäten und andere öffentliche Einrichtungen), ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 04:12 26.01.2025
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