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durch eine Verbesserung der Informationszugangsrechte zu stärken (Gesetzentwurf LReg., LT-Drs. 5/748, S. 9). Vor diesem Hintergrund gewährt § 1 Abs. 1 IZG LSA i. V. m. den nachfolgenden Regelungen des Gesetzes jedem einen freien, an keine weiteren Voraussetzungen gebundenen Zugang zu allen amtlichen Informationen, ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 07:28 22.02.2026
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