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wegen Verdunkelungsgefahr sollten diese Maßnahmen unmittelbar und generell durch Gesetz vorgeschrieben werden, während sie bei Vorliegen anderer Haftgründe (z. B. Fluchtgefahr) nur im Einzelfall aufgrund richterlicher Anordnung erfolgen dürfen. Darüber hinaus sollte im weiteren Gesetzgebungsverfahren ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 00:40 09.11.2025
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