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etabliert bzw. ein ungenügender Bestand umgebrochen werden muss, ist Folgendes zu beachten: 1.  formlose Anzeige durch den Landwirt bei der zuständigen Düngebehörde des Landkreises/der kreisfreien Stadt (Angabe des Schlages/der Kultur/Düngungsmenge und -zeitpunkt, geplante Folgekultur) und 2.   Umbruch ...
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Aktualisiert: 03:04 08.02.2026
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können Sie direkt an die  Geschäftsstelle der jeweiligen Dezernate  richten. Halten Sie dazu bitte des Aktenzeichen und eventuell das Datum des nächsten Termins bzw. des Fristablaufs bereit. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis!   Behörden- und Geschäftsleitung Direktor des Amtsgerichts ...
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Aktualisiert: 09:35 11.02.2026
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