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Veröffentlichungspflichten I. Allgemeines Die behördlichen Veröffentlichungspflichten nach § 11 IZG LSA stellen das Pendant zum Informationszugangsanspruch des Bürgers dar. Damit dieser seinen Anspruch auf Informationszugang geltend machen kann, muss er wissen, welche Informationen es bei welchen Behörden gibt. Umgekehrt ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 07:28 22.02.2026
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