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können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Oranienbaum-Wörlitz deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist. Die auszulegenden Unterlagen umfassen: Planzeichnung i. d. F. ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 05:48 21.11.2025
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können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Oranienbaum-Wörlitz deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist. Die auszulegenden Unterlagen umfassen: Planzeichnung i. d. F. ...
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