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Grunderwerb, Baugrunduntersuchung und Vorplanungen), Ausgaben für den Grunderwerb (maximal höchstens in Höhe bis 10 v. H. der förderfähigen Gesamtausgaben des betreffenden Vorhabens und für Brachflächen und ehemals industriell genutzte Flächen mit Gebäuden maximal höchstens in Höhe bis 15 v. H ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 02:25 11.02.2026
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