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den überwiegenden Teil der Fragen Auskunftspflicht. Pflicht ist die vollständige und wahrheitsgemäße Beantwortung der Fragen. Erhebungsbeauftragte  vs. Selbstauskunft Die vom Statistischen Landesamt Sachsen-Anhalt geschulten und zuverlässigen Erhebungsbeauftragten kündigen sich bei rund 12 000 Haushalten ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 02:25 11.02.2026
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