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und Jugendhilfe . Neben diesen gesetzlichen Grundlagen auf Bundesebene wurde auf Landesebene für Sachsen - Anhalt der Einsatz von Kinderschutzfachkräften im § 10 a des Kinderförderu ngsgesetze s (KiFöG) rechtlich verankert. Damit wird zusätzlich die Relevanz des Kinderschutzes in Tageseinrichtungen untermauert. ...
und Jugendhilfe . Neben diesen gesetzlichen Grundlagen auf Bundesebene wurde auf Landesebene für Sachsen - Anhalt der Einsatz von Kinderschutzfachkräften im § 10 a des Kinderförderu ngsgesetze s (KiFöG) rechtlich verankert. Damit wird zusätzlich die Relevanz des Kinderschutzes in Tageseinrichtungen untermauert. ...
und Jugendhilfe . Neben diesen gesetzlichen Grundlagen auf Bundesebene wurde auf Landesebene für Sachsen - Anhalt der Einsatz von Kinderschutzfachkräften im § 10 a des Kinderförderu ngsgesetze s (KiFöG) rechtlich verankert. Damit wird zusätzlich die Relevanz des Kinderschutzes in Tageseinrichtungen untermauert. ...
und Jugendhilfe . Neben diesen gesetzlichen Grundlagen auf Bundesebene wurde auf Landesebene für Sachsen - Anhalt der Einsatz von Kinderschutzfachkräften im § 10 a des Kinderförderu ngsgesetze s (KiFöG) rechtlich verankert. Damit wird zusätzlich die Relevanz des Kinderschutzes in Tageseinrichtungen untermauert. ...
und Jugendhilfe . Neben diesen gesetzlichen Grundlagen auf Bundesebene wurde auf Landesebene für Sachsen - Anhalt der Einsatz von Kinderschutzfachkräften im § 10 a des Kinderförderu ngsgesetze s (KiFöG) rechtlich verankert. Damit wird zusätzlich die Relevanz des Kinderschutzes in Tageseinrichtungen untermauert. ...
und Jugendhilfe . Neben diesen gesetzlichen Grundlagen auf Bundesebene wurde auf Landesebene für Sachsen - Anhalt der Einsatz von Kinderschutzfachkräften im § 10 a des Kinderförderu ngsgesetze s (KiFöG) rechtlich verankert. Damit wird zusätzlich die Relevanz des Kinderschutzes in Tageseinrichtungen untermauert. ...
des Vorentwurfs des Bebauungsplans Nr. 124 „Solarpark Obergütter“ (Stand April 2025) Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass dass während der o.g. Auslegungsfrist für jedermann die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung mit Vertretern der Verwaltung besteht, Äußerungen, Anregungen und Stellungnahmen ...
§ 3 Abs. 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass dass während der o.g. Auslegungsfrist für jedermann die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung mit Vertretern der Verwaltung besteht, Äußerungen, Anregungen und Stellungnahmen von jedermann elektronisch übermittelt, schriftlich eingereicht ...
Stellungnahmen elektronisch über das Beteiligungsportal Sachsen-Anhalt unter der o. g. Adresse oder per E-Mail unter vollständiger Angabe des Absenders an folgende Anschrift übermittelt werden: B231@dessau-rosslau.de . Sie können bei Bedarf auch an die Stadt Dessau-Roßlau, Amt für Wirtschaft und Stadtplanung, ...
der Veröffentlichungsfrist sollen Stellungnahmen elektronisch über das Beteiligungsportal Sachsen-Anhalt unter der o. g. Adresse oder per E-Mail unter vollständiger Angabe des Absenders an folgende Anschrift übermittelt werden: B231@dessau-rosslau.de . Sie können bei Bedarf auch an die Stadt Dessau-Roßlau, Amt ...