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messpflichtige Heiz- und Wärmeerzeugungsanlagen, von denen 25 Prozent älter als 27 Jahre und 50 Prozent älter als 18 Jahre sind. Da veraltete Anlagen nicht energieeffizient arbeiten, unnötig hohe Energiekosten verursachen und die Umwelt mit zusätzlichen CO 2 -Emissionen belasten, wird großer Handlungsbedarf ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 07:07 10.05.2024
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