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Datenübermittlungen, zur Anwendung kommen. Diese Richtlinie sollte die spezifischen Vorschriften unberührt lassen, die im Gemeinsamen Standpunkt 2005/69/JI des Rates und im Beschluss 2007/533/JI des Rates festgelegt sind. (26)    Jede Verarbeitung personenbezogener Daten muss auf rechtmäßige Weise, nach dem Grundsatz ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 09:34 08.02.2026
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