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einer limitierten Transparenz bleiben sensible Informationen weiterhin geschützt. Wichtiger ist m. E. die Verankerung eines gesetzlichen Abwägungsgebots zwischen dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit und dem entgegenstehenden Belang. Damit wird kein Vorrang des Informationsinteresses festgelegt, vielmehr ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 07:28 22.02.2026
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